Dokumentation im Verfahren QS Schlaganfall

Im Landesverfahren Schlaganfall sollen grundsätzlich alle Patienten mit frischem Schlaganfall durch einen vollständigen Datensatz dokumentiert werden. Dabei muss in jedem Haus ein vollständiger Datensatz dokumentiert werden, in dem der Patient stationär mit der Hauptdiagnose Schlaganfall abgerechnet wird und der QS-Filter entsprechend auslöst, ungeachtet der Dauer des Aufenthaltes, von Zu- und Wegverlegungen und palliativen Situationen. Der QS-Filter löst nicht aus, wenn ein Patient aus einem anderen Krankenhaus aufgenommen und innerhalb von 48 Stunden zurückverlegt wird.

Um einem möglichen Dokumentationsfehler der Fragen Nr. 37 „Thrombolyse i.v.“., Nr. 41 „intrakranielle Gefäßdarstellung zur akuten Verschlussdetektion“ und Nr. 49 „Intraarterielle Therapie (Thrombolyse i.a. und/oder mechanische Rekanalisation)“ im Basisbogens vorzubeugen, achten Sie bitte auf die unterschiedliche Reihenfolge der Antwortschlüssel dieser Fragen. Bei den Fragen Nr. 37 und Nr. 41 entspricht die Durchführung im eigenen Haus der Antwortmöglichkeit 4, während jedoch bei Frage Nr. 49 bei Durchführung im eigenen Haus mit eigenem Personal die Antwortmöglichkeit 3 auszuwählen ist. Bitte achten Sie darauf, die Schlüsselnummer 4 bei Frage Nr. 49: „= ja (vom dokumentierenden KH-Standort mit drive the doctor durchgeführt)“ nur zu wählen, wenn die Thrombektomie im Rahmen des Konzepts „drive-the-doctor“ durchgeführt wurde.

Zu beachten ist, dass bei DRG-Fallzusammenführungen (z. B. Wiederaufnahme innerhalb der DRG-Grenzverweildauer) das Aufnahmedatum des ersten Krankenhausaufenthaltes und das Entlassdatum des letzten Krankenhausaufenthaltes als Aufnahme- und Entlasszeitpunkt für die Erfassung zu wählen sind. Die QS-Dokumentation bezieht sich somit auf einen auch inhaltlich zusammengeführten Fall, der ggf. aus zwei stationären Aufenthalten besteht. Auch in der Sollstatistik zum Erfassungsjahr wird dieser nur als ein Soll-Fall gezählt.

Verlegungskonstellationen werden seit dem VJ2018 im Bogen abgefragt und steuern die Auswahl der zu beantwortenden Fragen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Anlage von Minimaldatensätzen (MDS) möglich. Diese Möglichkeit beschränkt sich jedoch auf Fälle, bei denen es sich nicht um die Diagnostik oder Therapie eines frischen Schlaganfalls handelt und die Auslösung durch den QS-Filter nicht vermieden werden kann: Das heißt, nur

  • bei Ereignissen, die älter als eine Woche sind,
  • bei ausschließlich frührehabilitativen Komplexbehandlungen im Sinne OPS 8-55 ff, die wegen vorzeitigem Abbruch nicht als solche verschlüsselt werden können,
  • bei ausschließlicher Aufnahme zur Operation einer Komplikation ohne vorherige i.v. Lyse oder Thrombektomie oder
  • bei Auslösung weiterer Bögen wegen fehlender Fallzusammenführung von mehreren Aufenthalten im gleichen Haus zum gleichen Ereignis mit Dokumentation des Gesamtverlaufs im ersten ausgelösten QS-Bogen

ist die Anlage eines Minimaldatensatzes vorgesehen.

Wir bitten um Einhaltung der Kodierrichtlinien: Wenn die initiale Verdachtsdiagnose Schlaganfall im Laufe der Diagnostik verworfen wird, darf der Schlaganfall nicht als Hauptdiagnose kodiert werden. Eine QS-Pflicht wird somit nicht ausgelöst. Bleibt die Verdachtsdiagnose Schlaganfall erhalten, ist die Anlage eines vollständigen Datensatzes notwendig. 

Mit den Verbänden der Krankenkassen wurde von der BWKG e. V. eine Vereinbarung zur Finanzierung der Aufwendungen der Krankenhäuser im Zusammenhang mit dem landesspezifischen KH-bezogenen QS-Verfahren geschlossen: Die Krankenhäuser erhalten 4,09 pro dokumentiertem Fall. Grundlage für die Zuschlagsberechnung ist die dem Krankenhaus von der QiG BW für das Abrechnungsjahr bescheinigte Anzahl (Zertifikat). Der sich ergebende Betrag wird im nächstmöglichen Pflegezeitraum als Ausgleich im Gesamtbetrag verrechnet.

Nachfolgend finden Sie verfahrensjahrspezifische Informationen zur Dokumentation, inklusive der jeweils gültigen Dokumentationsbögen für den ärztlichen und pflegerischen Bereich einschließlich Anlagen.