Abgabefristen

WICHTIG: Mit Beschluss des G-BA vom 15.12.2022 wurden die Fristen mit sofortiger Wirkung wieder entsprechend den für 2021 gültigen Fristen zurückgeändert. Die infolgedessen sich ändernden Lieferfristen sind in dem folgenden Text mit einem Ausrufezeichen (!) versehen.

Die Daten der externen Qualitätssicherung müssen bis spätestens zum 28. Februar 2023 (!) an die Datenannahmestelle der QiG BW GmbH übermittelt werden. Mit dem Erfassungsjahr 2022 ist die verpflichtende quartalsweise Datenübermittlung nicht mehr ausgesetzt. In den §§ 16 und 17 zum Teil 2: Themenspezifische Bestimmungen der aktuell gültigen Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) erfolgte eine Anpassung der Lieferfristen für die QS-Daten der Leistungserbringer.

Für alle im Folgenden genannten Fristen gilt : Falls der letzte Tag der jeweiligen Frist auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag fällt, endet die Lieferfrist automatisch erst am nächsten Werktag.

Fristen zur Datenübermittlung 2022 für die fallbezogenen QS-Daten der Leistungserbringer (Ausnahme PPCI, s.u.)

  • 15.04.2022 -> Daten des 1. Quartals
  • 15.07.2022 -> Daten des 2. Quartals
  • 15.10.2022 -> Daten des 3. Quartals
  • 28.02.2023 (!) -> Daten des 4. Quartals

Landesverfahren Baden-Württemberg:

  • Schlaganfallversorgung (80/1): eine quartalsweise Übermittlung der Daten wird empfohlen (28.02.2023)
  • MRE (MRA, 4MRGN und VRE): halbjährliche Datenlieferungen (31.08.2022 und 28.02.2023)
  • QS UNHS BW (Universelles Neugeborenen-Hörscreening): monatliche Übermittlung (jeweils zur Monatsmitte)

Abgabefrist 28.02.2023 (!):

  • Nachliefer- und Korrekturfrist für alle QS-Verfahren nach DeQS-RL bis max. 15.03.2023 (!) (ausgenommen PPCI (s.u.) und NWIEA bzw. NWIES)
  • Sollstatistiken nach DeQS-RL (DeQS u. DeQS_EDOK): jeweils elektronisch und in Papierform mit Konformitätserklärung und Originalunterschrift der Geschäftsleitung (15.03.2023 (!))
  • Risikostatistik nach DeQS-RL: relevant für die sachgerechte Risikoadjustierung im indirekten Leistungsbereich Pflege: Dekubitusprophylaxe (15.03.2023 (!))

Besondere Fristen für die zum Zweck der Patientenbefragung für die Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie erhobenen Daten (Modul PPCI):

  • 7. Tag des Monats -> Daten aller im Vormonat entlassenen Patientinnen und Patienten mit Indexeingriff
  • Korrekturfrist: sieben Tage
  • Dokumentationspflicht besteht ab Aufnahmedatum 01.07.2022

Bitte beachten Sie die Hinweise für die Sollstatistik 2022 und für die Risikostatistik 2022.

Eine Übersicht aller Fristen steht hier zum Download bereit:
Lieferfristen Erfassungsjahr 2022

Die Daten der externen Qualitätssicherung müssen bis spätestens zum 28. Februar 2024 an die Datenannahmestelle der QiG BW GmbH übermittelt werden. Es gilt die verpflichtende quartalsweise Datenübermittlung. In den §§ 16 und 17 zum Teil 2: Themenspezifische Bestimmungen der aktuell gültigen Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) erfolgte eine Anpassung der Lieferfristen für die QS-Daten der Leistungserbringer.

Für alle im Folgenden genannten Fristen gilt : Falls der letzte Tag der jeweiligen Frist auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag fällt, endet die Lieferfrist automatisch erst am nächsten Werktag.

Fristen zur Datenübermittlung 2023 für die fallbezogenen QS-Daten der Leistungserbringer (Ausnahme PPCI, s.u.)

  • 15.05.2023 -> Daten des 1. Quartals
  • 15.08.2023 -> Daten des 2. Quartals
  • 15.11.2023 -> Daten des 3. Quartals
  • 28.02.2024 -> Daten des 4. Quartals

Landesverfahren Baden-Württemberg:

  • Schlaganfallversorgung (80/1): eine quartalsweise Übermittlung der Daten wird empfohlen (28.02.2024)
  • MRE (MRA, 4MRGN und VRE): halbjährliche Datenlieferungen (31.08.2023 und 28.02.2024)
  • QS UNHS BW (Universelles Neugeborenen-Hörscreening): monatliche Übermittlung (jeweils zur Monatsmitte)

Abgabefrist 28.02.2024:

  • Nachliefer- und Korrekturfrist für alle QS-Verfahren nach DeQS-RL bis max. 15.03.2024 (ausgenommen PPCI (s.u.) und NWIEA bzw. NWIES)
  • Sollstatistiken nach DeQS-RL (DeQS u. DeQS_EDOK): jeweils elektronisch und in Papierform mit Konformitätserklärung und Originalunterschrift der Geschäftsleitung (15.03.2024)
  • Risikostatistik nach DeQS-RL: relevant für die sachgerechte Risikoadjustierung im indirekten Leistungsbereich Pflege: Dekubitusprophylaxe (15.03.2024)

Besondere Fristen für die zum Zweck der Patientenbefragung für die Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie erhobenen Daten (Modul PPCI):

  • 7. Tag des Monats -> Daten aller im Vormonat entlassenen Patientinnen und Patienten mit Indexeingriff
  • Korrekturfrist: sieben Tage
  • Dokumentationspflicht besteht ab Aufnahmedatum 01.07.2022

Bitte beachten Sie die Hinweise für die Sollstatistik 2023 und für die Risikostatistik 2023.

Eine Übersicht aller Fristen steht hier zum Download bereit:
Lieferfristen Erfassungsjahr 2023

Die Daten der externen Qualitätssicherung müssen bis spätestens zum 28. Februar 2025 an die Datenannahmestelle der QiG BW GmbH übermittelt werden. Es gilt die verpflichtende quartalsweise Datenübermittlung. In den §§ 16 und 17 zum Teil 2: Themenspezifische Bestimmungen der aktuell gültigen Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) erfolgte eine Anpassung der Lieferfristen für die QS-Daten der Leistungserbringer.

Für alle im Folgenden genannten Fristen gilt : Falls der letzte Tag der jeweiligen Frist auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag fällt, endet die Lieferfrist automatisch erst am nächsten Werktag.

Fristen zur Datenübermittlung 2024 für die fallbezogenen QS-Daten der Leistungserbringer (Ausnahme PPCI, s.u.)

  • 15.05.2024 -> Daten des 1. Quartals
  • 15.08.2024 -> Daten des 2. Quartals
  • 15.11.2024 -> Daten des 3. Quartals
  • 28.02.2025 -> Daten des 4. Quartals

Landesverfahren Baden-Württemberg:

  • Schlaganfallversorgung (80/1): eine quartalsweise Übermittlung der Daten wird empfohlen (28.02.2025)
  • MRE (MRA, 4MRGN und VRE): halbjährliche Datenlieferungen (31.08.2024 und 28.02.2025)
  • QS UNHS BW (Universelles Neugeborenen-Hörscreening): monatliche Übermittlung (jeweils zur Monatsmitte)

Abgabefrist 28.02.2025:

  • Nachliefer- und Korrekturfrist für alle QS-Verfahren nach DeQS-RL bis max. 15.03.2025 (ausgenommen PPCI (s.u.) und NWIEA bzw. NWIES)
  • Sollstatistiken nach DeQS-RL (DeQS u. DeQS_EDOK): jeweils elektronisch und in Papierform mit Konformitätserklärung und Originalunterschrift der Geschäftsleitung (15.03.2025)
  • Risikostatistik nach DeQS-RL: relevant für die sachgerechte Risikoadjustierung im indirekten Leistungsbereich Pflege: Dekubitusprophylaxe (15.03.2025)

Besondere Fristen für die zum Zweck der Patientenbefragung für die Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie erhobenen Daten (Modul PPCI):

  • 7. Tag des Monats -> Daten aller im Vormonat entlassenen Patientinnen und Patienten mit Indexeingriff
  • Korrekturfrist: sieben Tage
  • Dokumentationspflicht besteht ab Aufnahmedatum 01.07.2022

Bitte beachten Sie die Hinweise für die Sollstatistik 2024 und für die Risikostatistik 2024.

Eine Übersicht aller Fristen steht hier zum Download bereit:
Lieferfristen Erfassungsjahr 2024