Allgemeines zum Verfahren QS PCI

Das Verfahren 1 (Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie, QS PCI) gemäß Teil 2 der DeQS-Richtlinie (DeQS-RL) ist zunächst als erstes sektorenübergreifendes Verfahren nach der „Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung“ (Qesü-RL) zum 01.01.2016 in den Regelbetrieb übergegangen und löste damit das bisherige ausschließlich stationäre Verfahren der „Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern“ (QSKH-RL, Leistungsbereich 21/3 – Interventionelle Kardiologie) ab. Zum 01.01.2019 wurden die bereits existierenden Verfahren der Qesü-RL in die seitdem geltende „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL) überführt.

Gegenstand des Verfahrens QS PCI sind Koronarangiographien und perkutane Koronarinterventionen bei Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Privat versicherte Patienten werden nicht vom Verfahren erfasst. Im Rahmen des Verfahrens sollen qualitätsrelevante Aspekte ambulanter und stationärer Eingriffe gemessen, vergleichend dargestellt und bewertet werden. Ziele des Verfahrens sind u.a. die Verbesserung der Indikationsstellung und Förderung der Leitlinienadhärenz sowie die Verringerung von Komplikationsraten während und nach den Eingriffen.

Für die Berechnung von Follow-up-Indikatoren werden im Verfahren QS PCI patientenidentifizierende Daten (PID) erhoben und weitergeleitet und Sozialdaten der Krankenkassen einbezogen.

Beginnend mit dem 1. Juli 2022 ist das Verfahren um eine Patientenbefragung ergänzt worden. Durch die Patientenbefragung sollen die Behandlungserfahrungen und -ergebnisse aus Sicht der Patientinnen und Patienten erfasst und dargestellt werden.

Das Verfahren QS PCI umfasst  verschiedene Arten von Qualitätsindikatoren. Diese sind: 

  • Qualitätsindikatoren, die ausschließlich auf der QS-Dokumentation der Leistungserbringer basieren,
  • Qualitätsindikatoren für die neben der QS-Dokumentation auch Informationen aus den Sozialdaten bei den Krankenkassen für die Berechnung herangezogen werden (Follow-Up-Indikatoren).
  • Qualitätsindikatoren zur Patientenbefragung werden aus den Angaben der Patienten in der Patientenbefragungen berechnet. 

Das Verfahren wird auf ein Erfassungsjahr bezogen (maßgeblich ist bei ambulanten Eingriffen das Datum des Indexeingriffs und bei stationären Eingriffen das Entlassdatum!) und länderbezogen durchgeführt. Die sozialdatenbasierten Qualitätsindikatoren beziehen sich auf Indexeingriffe des Vorvorjahres zum Auswertungsjahr. Belegärztlich erbrachte Leistungen werden der vertragsärztlichen Versorgung zugeordnet.

Weiterführende Informationen zum Verfahren können der Homepage des IQTIG entnommen werden.