Allgemeines zum Verfahren QS DEK

Zum 01.01.2021 wurden alle in der „Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern“ (QSKH-RL) verbliebenen Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) in die „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL) überführt. Das Verfahren 11 (Dekubitusprophylaxe, QS DEK) löste damit das bisherige Modul „Dekubitusprophylaxe (DEK)“ ab.

Gegenstand des Verfahrens ist die Erfassung von Dekubitalulcera Stadium/Kategorie 2 bis 4 oder nicht näher bezeichneten Stadiums / bezeichneter Kategorie bei Patientinnen oder Patienten ab 20 Jahren während des stationären Aufenthalts. Diese werden als „Indexereignisse“ bezeichnet.

Ein Dekubitus ist eine lokal begrenzte Schädigung der Haut und/oder des darunterliegenden Gewebes - entstanden durch Druck oder Druck in Verbindung mit Scherkräften (z. B. beim Liegen, bevorzugt an Knochenvorsprüngen). Die Entstehung eines Dekubitus ist eine ernstzunehmende Komplikation und wird durch Immobilisierung bzw. eine Reihe von Erkrankungen begünstigt. Neben einer aufwendigen Wundversorgung können im Extremfall Operationen zur plastischen Deckung der entstandenen Haut- und Weichteildefekte erforderlich sein.

Im Rahmen des Verfahrens QS DEK soll insbesondere das Neuauftreten von Dekubitalulcera (Druckgeschwüre) während des stationären Aufenthalts als qualitätsrelevanter Aspekt gemessen, vergleichend dargestellt und bewertet werden. Ziele des Verfahrens sind die Verbesserung der Prozess- und Ergebnisqualität.

Das Verfahren wird auf ein Erfassungsjahr bezogen (maßgeblich ist das Entlassdatum!) und länderbezogen durchgeführt. Belegärztlich erbrachte Leistungen werden dem Krankenhaus zugeordnet.

Weiterführende Informationen zum Verfahren können der Homepage des IQTIG entnommen werden (https://iqtig.org/qs-verfahren/).