Allgemeines zum Verfahren QS PM

Zum 01.01.2021 wurden alle in der „Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern“ (QSKH-RL) verbliebenen Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) in die „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL) überführt. Das Verfahren 13 (Perinatalmedizin, QS PM)  besteht aus den Modulen „Geburtshilfe“ (PM-GEBH) und „Neonatologie“ (PM-NEO).

Gegenstand des Verfahrens ist die geburtshilfliche Versorgung von Mutter und Kind (Geburtshilfe) sowie die Früh- und Neugeborenenversorgung (Neonatologie). Im Rahmen des Verfahrens sollen qualitätsrelevante Aspekte stationär erbrachter Behandlungen und Geburten und der neonatologischen Versorgung im Krankenhaus gemessen, vergleichend dargestellt und bewertet werden. Ziele des Verfahrens sind die Verbesserung der Prozessqualität, die Vermeidung geburtshilflicher Komplikationen und schwerwiegender Erkrankungen bei Früh- und Neugeborenen sowie die Verringerung der Sterblichkeit.

Das Verfahren wird auf ein Erfassungsjahr bezogen (maßgeblich ist das Entlassdatum!) und länderbezogen durchgeführt. Belegärztlich erbrachte Leistungen werden dem Krankenhaus zugeordnet.

Weiterführende Informationen zum Verfahren können der Homepage des IQTIG entnommen werden (https://iqtig.org/qs-verfahren/).