Allgemeines zum Verfahren QS PM

Zum 01.01.2021 wurden alle in der „Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern“ (QSKH-RL) verbliebenen Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) in die „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL) überführt. Das Verfahren 13 (Perinatalmedizin, QS PM)  besteht aus den Modulen „Geburtshilfe“ (PM-GEBH) und „Neonatologie“ (PM-NEO).

Gegenstand des Verfahrens ist die geburtshilfliche Versorgung von Mutter und Kind (Geburtshilfe) sowie die Früh- und Neugeborenenversorgung (Neonatologie). Im Rahmen des Verfahrens sollen qualitätsrelevante Aspekte stationär erbrachter Behandlungen und Geburten und der neonatologischen Versorgung im Krankenhaus gemessen, vergleichend dargestellt und bewertet werden. Ziele des Verfahrens sind die Verbesserung der Prozessqualität, die Vermeidung geburtshilflicher Komplikationen und schwerwiegender Erkrankungen bei Früh- und Neugeborenen sowie die Verringerung der Sterblichkeit.

Ab dem Erfassungsjahr 2025 erfolgt zusätzlich die Abbildung des Verlegungsgeschehens von Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1 500 g zur Verbesserung der Erfassung und Darstellung von Qualitätsinformationen zu Perinatalzentren. Unter Verwendung von Sozialdaten bei den Krankenkassen wird das Verlegungsgeschehen in den Perinatalzentren im Sinne der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) standortbezogen auf www.perinatalzentren.org und in den Rückmeldeberichten nach § 10 DeQS-RL dargestellt. Die Datenübermittlung durch die Krankenkassen erfolgt ab 2025, sodass eine Auswertung des Verlegungsgeschehens erstmalig im Jahr 2026 erwartet wird. Ziel ist, die Zahl der Verlegungen und ausgewählter relevanter medizinischer Komplikationen erstmals zu erfassen. Es werden keine Kennzahlen oder Qualitätsindikatoren definiert, insbesondere da eine Zuschreibung der Ergebnisqualität zu einem oder mehreren der beteiligten Standorte noch nicht fundiert erfolgen kann. Wann die standortbezogene Veröffentlichung der deskriptiven Darstellung des Verlegungsgeschehens unter www.perinatalzentren.org erfolgen wird und welches Format hierbei Anwendung finden soll, ist noch offen und wird über die QFR-RL geregelt.

Das Verfahren wird auf ein Erfassungsjahr bezogen (maßgeblich ist das Entlassdatum!) und länderbezogen durchgeführt. Belegärztlich erbrachte Leistungen werden dem Krankenhaus zugeordnet.

Weiterführende Informationen zum Verfahren können der Homepage des IQTIG entnommen werden (https://iqtig.org/qs-verfahren/).