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Allgemeines zum Verfahren QS Ambulante Psychotherapie

Das Verfahren 16 (Ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter, QS ambulante Psychotherapie) wird ab dem 1. Januar 2025 regional in Nordrhein-Westfalen mit seinen QS-Instrumenten, der fallbezogenen Dokumentation bei den Leistungserbringern und der Patientenbefragung, über einen Zeitraum von insgesamt sechs Jahren erprobt werden. Der Erprobungszeitraum wird vom IQTIG wissenschaftlich begleitet.

Es handelt sich um ein einrichtungsübergreifendes, zunächst sektorspezifisches QS-Verfahren für die ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter. In das Verfahren eingeschlossen werden Patientinnen und Patienten, deren Therapie ab dem 1. Januar 2025 beendet wird und die zu Therapiebeginn mindestens 18 Jahre alt waren.

Adressiert werden ambulante einzelpsychotherapeutische Behandlungen erwachsener, gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten mit Kurz- oder Langzeittherapie, die von ärztlichen oder Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einem gemäß Psychotherapie-Richtlinie anerkannten psychotherapeutischen Verfahren durchgeführt werden.

Das QI-Set bildet den gesamten Behandlungsverlauf, von der psychotherapeutischen Sprechstunde über die Probatorik, die psychotherapeutische Behandlung bis zum Therapieende ab und adressiert diagnose- und therapieformübergreifend die Prozess- und Ergebnisqualität der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des IQTIG unter https://iqtig.org/qs-verfahren/qs-amb-pych/.