Allgemeines zum Landesverfahren QS MRE

Das Landesverfahren QS MRE wurde erstmalig zum 2.Halbjahr 2010 gemäß Beschluss des Lenkungsgremiums zur Qualitätssicherung in der stationären Krankenhausbehandlung in Baden-Württemberg als ein flächendeckendes Verfahren zur Qualitätssicherung im Umgang mit hochresistenten Erregern, speziell Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (QS MRSA) eingeführt. Die Verpflichtung für Krankenhäuser in Baden-Württemberg zur Teilnahme am Qualitätssicherungsverfahren MRE gründet auf den Beschlüssen des Lenkungsgremiums Baden-Württemberg (jetzt Fachbeirat QSKH). Dieses ist gemäß § 2 Abs. 2 des Landesvertrags nach § 112 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V berechtigt, weitere Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschließen. Verträge nach § 112 SGB V sind für die Krankenkassen und die zugelassenen Krankenhäuser im Land unmittelbar verbindlich. Die Teilnahme der Krankenhäuser wird halbjährlich mittels einer Teilnehmerliste ausgewiesen.

Seit Einführung des Verfahrens QS MRE im Jahr 2010 ging die MRSA-Last bundes- und landesweit zurück, während in vielen europäischen und außereuropäischen Ländern, wie auch in Deutschland zunehmend Besiedlungen und Infektionen durch multiresistente gramnegative Erreger beobachtet und beschrieben wurden. Aufgrund dieser Entwicklung hat das Lenkungsgremium Baden-Württemberg (jetzt Fachbeirat QSKH) beschlossen, das bereits erfolgreich etablierte Verfahren zur Qualitätssicherung MRSA ab dem 2.Halbjahr 2015 um multiresistente Keime des gramnegativen Spektrums, die gegen vier Antibiotikagruppen resistent sind (4MRGN), zu erweitern.

Für die teilnehmenden Krankenhäuser soll ein zusätzlicher externer Anreiz geschaffen werden, sich im internen Qualitätsmanagement mit strukturiertem Screening sowie der Umsetzung der Vorgaben des §23 Infektionsschutzgesetz (IfSG) konkret zu beschäftigen und dies über das Qualitätssicherungsverfahren belegen zu können. Damit sollen die Bemühungen zur Reduktion nosokomialer Infektionen und Besiedlungen, speziell mit MRSA und 4MRGN unterstützt werden.

Weiter wurde auf Empfehlung der Arbeitsgruppe MRE von den Mitgliedern des Fachbeirates QSKH (ehemals Lenkungsgremium Baden-Württemberg) die Erweiterung des Landesverfahrens QS MRE um die Erfassung von Vancomycin-resistenten Enterokokken (VRE) ab dem 2. Halbjahr 2020 beschlossen. Die Empfehlung zur Verfahrenserweiterung wurde von der Arbeitsgruppe vor dem Hintergrund der Veröffentlichung der KRINKO-Empfehlung „Hygienemaßnahmen zur Prävention der Infektion durch Enterokokken mit speziellen Antibiotikaresistenzen“ ausgesprochen.

Anders als bei den MRSA und MRGN fokussiert sich die Prävention bei VRE auf Vermeidung von Infektionen und nicht auf die Kolonisation. Der Focus im erweiterten Landesverfahren soll im Gegensatz zu den bisher erfassten Erregern MRSA und 4MRGN für VRE nicht auf dem Screening und Erkennen von Trägern liegen, sondern auf der Reduktion von Infektionen mit VRE. In der Erfassung werden ausschließlich positive Blutkulturen auf VRE berücksichtigt, da nur bei einer positiven Blutkultur unumstritten von einer Infektion mit VRE ausgegangen werden kann. Glücklicherweise sind VRE-Infektionen mit positiver Blutkultur bisher noch relativ selten. Es ist jedoch bereits eine Zunahme zu beobachten. Andere VRE-Nachweise (aus z.B. Urin, Abstrichen etc.) müssen im Landesverfahren nicht erfasst werden, da für diese die Differenzierung zwischen Kolonisation und Infektion nicht immer einfach ist.

Die Erfassungspflicht für VRE entfällt, wenn in einer Einrichtung keine operativen oder invasiven Leistungen im Sinne der Ausfüllhinweise erbracht werden.

Primäres Ziel der Verfahrenserweiterung auf VRE ist die Reduktion der VRE-Infektionen sowohl auf Landes- wie auch auf Einrichtungsebene. Im Rahmen der Datenerfassung und -auswertung wird es möglich sein, die Entwicklung der VRE-Infektionsraten im longitudinalen Zeitverlauf für jede Einrichtung einzeln wie auch im Landesvergleich zu beobachten. Bei fehlender Verbesserung oder Verschlechterung der VRE-Infektionsraten über mehrere Halbjahre hinweg kann von der Arbeitsgruppe ein schriftliches Stellungnahmeverfahren eingeleitet werden.

Das Landesverfahren MRE ist ein sich entwickelndes lernendes Verfahren, dessen Schwerpunkt darauf liegt alle Einrichtungen in Baden-Württemberg frühzeitig für die wachsende Problematik der multiresistenten Erreger zu sensibilisieren und bei der Einführung geeigneter Risikoassessmentverfahren zu motivieren. In Baden-Württemberg kann somit ein wichtiger Beitrag zur Reduktion der Verbreitung multiresistenter Erreger geleistet werden.

Ziel ist es, im geschützten Bereich Hinweise auf zu verbessernde Qualität zu generieren und die Ergebnisse unter Wahrung der Anonymität von einer Arbeitsgruppe fachlich bewerten zu lassen. Mit einzelnen Einrichtungen sind rechnerische Abweichungen individuell (z. B. im "Strukturierten Dialog") zu klären.