Gremien der QiG BW GmbH

Nach den Vorgaben der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses  (§ 5 Abs. 1 Teil 1) zur datengestützten und einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) für eine Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) schlossen sich die Gesellschafter der QiG BW GmbH zur Gründung der Gesellschaft am 06.12.2018 in Stuttgart zusammen.

Gründungsmitglieder sind:

  • BWKG e.V. (Baden Württembergische Krankenhausgesellschaft)
  • KVBW (Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg)
  • KZV BW (Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg)
  • Landesverbände der Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen


Neben den Organen, der Gesellschafterversammlung und dem Verwaltungsbeirat, sind als Gremien für die fachlichen Entscheidungen zur Umsetzung von QS-Verfahren der Fachbeirat QSKH und der Fachbeirat DeQS eingerichtet. Die Fachbeiräte werden unterstützt durch fachärztliche / pflegerische Arbeitsgruppen (Landesverfahren) und Fachkommissionen (gemäß DeQS-RL).

Die Gesellschafterversammlung hat gemäß Gesellschaftsvertrag schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:

  • Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer
  • Genehmigung des Wirtschaftsplanes
  • Wahl und Bestellung des Abschlussprüfers
  • Feststellung des Jahresabschlusses
  • Übernahme neuer Aufgaben durch die Gesellschaft
  • Schließung und Verlegung von Betriebsstätten
  • Änderung des Sitzes der Gesellschaft

Der Verwaltungsbeirat unterstützt und überwacht die Geschäftsführung. Durch den Gesellschaftsvertrag sind ihm insbesondere folgende Aufgaben zugewiesen:

  • Dienstvertrag mit den Geschäftsführern gemäß Beschlüssen der Gesellschafterversammlung
  • Entlastung der Geschäftsführung
  • Beschluss der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung
  • Beratung des Wirtschaftsplanes
  • Vorschlag des Abschlussprüfers
  • Verträge mit Gesellschaftern
  • Zielplanung und strategische Planung
  • Entscheidung über Schaffung neuer Fachbeiräte
  • Änderung der Zuständigkeiten der Fachbeiräte
  • wesentlich Änderungen in der Struktur der Geschäftsstelle