Gremien der QiG BW GmbH
Nach den Vorgaben der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (§ 5 Abs. 1 Teil 1) zur datengestützten und einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) für eine Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) schlossen sich die Gesellschafter der QiG BW GmbH zur Gründung der Gesellschaft am 06.12.2018 in Stuttgart zusammen.
Gründungsmitglieder sind:
- BWKG e.V. (Baden Württembergische Krankenhausgesellschaft)
- KVBW (Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg)
- KZV BW (Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg)
- Landesverbände der Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen
Neben den Organen, der Gesellschafterversammlung und dem Verwaltungsbeirat, sind als Gremien für die fachlichen Entscheidungen zur Umsetzung von QS-Verfahren der Fachbeirat QSKH und der Fachbeirat DeQS eingerichtet. Die Fachbeiräte werden unterstützt durch fachärztliche / pflegerische Arbeitsgruppen (Landesverfahren) und Fachkommissionen (gemäß DeQS-RL).
Die Gesellschafterversammlung hat gemäß Gesellschaftsvertrag schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:
- Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer
- Genehmigung des Wirtschaftsplanes
- Wahl und Bestellung des Abschlussprüfers
- Feststellung des Jahresabschlusses
- Übernahme neuer Aufgaben durch die Gesellschaft
- Schließung und Verlegung von Betriebsstätten
- Änderung des Sitzes der Gesellschaft
Der Verwaltungsbeirat unterstützt und überwacht die Geschäftsführung. Durch den Gesellschaftsvertrag sind ihm insbesondere folgende Aufgaben zugewiesen:
- Dienstvertrag mit den Geschäftsführern gemäß Beschlüssen der Gesellschafterversammlung
- Entlastung der Geschäftsführung
- Beschluss der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung
- Beratung des Wirtschaftsplanes
- Vorschlag des Abschlussprüfers
- Verträge mit Gesellschaftern
- Zielplanung und strategische Planung
- Entscheidung über Schaffung neuer Fachbeiräte
- Änderung der Zuständigkeiten der Fachbeiräte
- wesentlich Änderungen in der Struktur der Geschäftsstelle