Verfahrensjahr 2020

Zum VJ 2020 wurden die folgenden Änderungen vorgenommen:

  • Feld „entlassender Standort“ (Feld 2):
    Hier ist die 9-stellige Standortnummer gemäß bundesweitem Verzeichnis der Standorte der nach §108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser und ihrer Ambulanzen (§293 Abs.6 SGB V, Vereinbarung nach §2a Abs.1 S.1 KHG) anzugeben. An die Datenannahmestelle werden nur die ersten 6 Stellen übermittelt.
     
  • In die Liste der Ausschlussdiagnosen (SA_BW_ICD_EX) wurden die zwei folgenden Diagnosen aufgenommen:
    • Q28.2 Arteriovenöse Fehlbildung der zerebralen Gefäße
    • Q28.3 Sonstige Fehlbildungen der zerebralen Gefäße
       
  • Änderungen in den Bezeichnungen ergeben sich für die Felder
    • „Wegverlegung in externe Klinik innerhalb 12h nach Aufnahme/ bei während des Aufenthaltes stattgehabten Schlaganfällen innerhalb 12h nach Ereignis?“ (Feld 30)
    • „Rhythmusdiagnostik bei nicht bekanntem VHF (Langzeit-EKG / ICM / strukturierte Auswertung des Monitorings nach definiertem Prozess)“ (Feld 60)
       
  • Schlüsseländerungen ergeben sich für die Felder
    • „Begründung“ (Feld 12)
    • „Aufnahmeeinheit“ (Feld 13)
    • „Verlegungsgrund“ (Feld 33)
       
  • Weggefallen ist das Feld
    • „Konkretisierung von „Sonstiges““ (war in der Spezifikation 2019 das Feld 13)