Datenübermittlung

Grundsätzlich werden alle Daten quartalsweise an die jeweils zuständige Datenannahmestelle (DAS; für Krankenhäuser in Baden-Württemberg die QiG BW) in elektronischer Form (Daten der Bundesverfahren im bundeseinheitlich vorgegebenen XML-Format (Dateiendung .zip.AES) per E-Mail an daten-bw@unitrend.de; Daten des Landesverfahrens QS Schlaganfall 80/1: im CSV-Format (Dateiendung .zip.3DES) per E-Mail an daten@qigbw.de) übermittelt. Im Landesverfahren zum universellen Neugeborenenhörscreening (QS UNHS BW) erfolgt die Datenübermittlung monatlich an die separate E-Mail-Adresse unhs@qigbw.de, ebenfalls im CSV-Format. Für jede Software, die Daten übermittelt, wird eine Registriernummer benötigt. Diese wird von der zuständigen Datenannahmestelle, also in BW für Krankenhäuser von der QiG BW GmbH, vergeben. Für das Landesverfahren QS MRE werden die Daten webbasiert online im passwortgeschützten Bereich von den Krankenhausmitarbeitern eingegeben.

Informationen zu den konkreten Abgabefristen finden Sie unter dem Bereich Fristen.

Die öffentlichen Schlüssel der QiG BW sind zur Verschlüsselung der XML-Dateien zu verwenden. Der Export der Daten des abgelaufenen Quartales hat jeweils bis zum 15. Mai, 15. August, 15. November und 28. Februar zu erfolgen. Der Datenannahmeschluss für geänderte, korrigierte oder neue Datensätze ist jährlich jeweils der 15.03. des Folgejahres. Eine Korrekturfrist besteht für Verfahren gemäß DeQS-RL bis zum 15.03. des Folgejahres. Für Soll- und Risikostatistik gilt als Abgabefrist der 15.03. des Folgejahres. Für das Landesverfahren QS MRE müssen die Daten halbjährlich übermittelt werden (31.08. und 28.02.), für QS UNHS BW monatlich zum 15. des Folgemonates der Entlassung.

Da das Datenaufkommen kurz vor Ende der jeweiligen Datenannahmefrist erfahrungsgemäß sehr hoch ist und mit langen Wartezeiten bis zur Rückprotokollierung der Datenlieferungen gerechnet werden muss, empfiehlt es sich sehr, die Daten nicht kurz vor Ende der Frist, sondern mindestens eine Woche vorher schon zu exportieren.