Fachbeiräte
Fachbeirat QSKH (Lenkungsgremium für spezifische KH-bezogene Landesverfahren)
Zusammensetzung:
- Jeweils sieben stimmberechtigte Vertreterinnen und Vertreter von Seiten
- der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft
- der Landesverbände der Krankenkassen und dem Verband der Ersatzkassen
- der Landesärztekammer Baden-Württemberg
- des Landespflegerates Baden-Württemberg
- Mitberatungsrecht für bis zu zwei Patientenvertreterinnen und -vertreter, benannt durch die für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen (§ 140f Abs. 1 und 2 SGB V)
Aufgaben bzgl. spezifische KH-bezogene Landesverfahren:
- Beauftragung und Gesamtverantwortung für landesspezifische KH-bezogene Verfahren
- Genehmigung sekundärer Datenanalysen auf Antrag Dritter
Fachbeirat DeQS (Lenkungsgremium der LAG nach § 5 DeQS-RL)
Zusammensetzung:
- Jeweils ein stimmberechtigter Vertreter von Seiten eines jeden Landesverbandes (damit insgesamt sechs Mitglieder der Landesverbände der Krankenkassen und dem Verband der Ersatzkassen)
- Zwei Vertreter der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG)
- Zwei Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW)
- Zwei Vertreter der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW)
-
Nicht stimmberechtigte Beteiligung:
- Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV)
- Landesärztekammer Baden-Württemberg (LÄK BW)
- Landespflegerat Baden-Württemberg
- falls Belange thematisch berührt: Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (LZÄK BW) und Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPsychK BW)
- Mitberatungsrecht für bis zu zwei Patientenvertreterinnen und -vertreter, benannt durch die für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen (§ 140f Abs. 1 und 2 SGB V)
Aufgaben gemäß DeQS-RL:
- § 5: Zusammensetzung der LAG und des LKG (KV, KZV, LKG, GKV) sowie Regelungen zur Beschlussfassung
- § 5: Einrichtung von Fachkommissionen durch die LAG gemäß Vorgaben der RL
- § 6: Bewertung der Auffälligkeiten und Einleitung von Maßnahmen; Bericht an G-BA; Information an KH, Vertragsärzte (LE = Leistungserbringer) und Öffentlichkeit; Förderung Austausch zwischen LE; Datenvalidierung (= Überprüfung der Dokumentationsqualität); Datenannahme; Beauftragung der Auswertungsstelle auf Landesebene
- § 17: Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung qualitätsverbessernder Maßnahmen gegenüber dem G-BA; Beteiligung der Fachkommissionen; Vereinbarungen mit LE zur Durchführung von Maßnahmen
- § 19: Ergebnisbericht an G-BA
- § 22: Geschäftsbericht, Kostenaufstellung für G-BA
Weitere Aufgaben:
- verantwortliche Stelle für die Durchführung des klärenden Dialogs (QFR-RL § 8) und Berichterstattung an den G-BA
- Gesamtverantwortung für die Durchführung des Verfahrens nach der Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan. QI-RL) auf Landesebene (Datenvalidierung, Mitteilungen an LE, Durchführung von qualitätsfördernden Maßnahmen)
- Festlegung von Umsetzungsschritten, die nicht konkret über Richtlinien vorgegeben sind
- Berichtsempfänger von Seiten der eingerichteten Fachkommissionen und der Geschäftsstelle
- Genehmigung sekundärer Datenanalysen auf Antrag Dritter