Fachbeiräte


 

Fachbeirat QSKH (Lenkungsgremium für spezifische KH-bezogene Landesverfahren)

Zusammensetzung:

  • Jeweils sieben stimmberechtigte Vertreterinnen und Vertreter von Seiten
    • der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft
    • der Landesverbände der Krankenkassen und dem Verband der Ersatzkassen
    • der Landesärztekammer Baden-Württemberg
    • des Landespflegerates Baden-Württemberg
  • Mitberatungsrecht für bis zu zwei Patientenvertreterinnen und -vertreter, benannt durch die für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen (§ 140f Abs. 1 und 2 SGB V)


Aufgaben bzgl. spezifische KH-bezogene Landesverfahren:

  • Beauftragung und Gesamtverantwortung für landesspezifische KH-bezogene Verfahren
  • Genehmigung sekundärer Datenanalysen auf Antrag Dritter

 

Fachbeirat DeQS (Lenkungsgremium der LAG nach § 5 DeQS-RL)

Zusammensetzung:

  • Jeweils ein stimmberechtigter Vertreter von Seiten eines jeden Landesverbandes (damit insgesamt sechs Mitglieder der Landesverbände der Krankenkassen und dem Verband der Ersatzkassen)
  • Zwei Vertreter der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG)
  • Zwei Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW)
  • Zwei Vertreter der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW)
  • Nicht stimmberechtigte Beteiligung:

    • Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV)
    • Landesärztekammer Baden-Württemberg (LÄK BW)
    • Landespflegerat Baden-Württemberg
    • falls Belange thematisch berührt: Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (LZÄK BW) und Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPsychK BW)
       
  • Mitberatungsrecht für bis zu zwei Patientenvertreterinnen und -vertreter, benannt durch die für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen (§ 140f Abs. 1 und 2 SGB V)

Aufgaben gemäß DeQS-RL:                                     

  • § 5: Zusammensetzung der LAG und des LKG (KV, KZV, LKG, GKV) sowie Regelungen zur Beschlussfassung
  • § 5: Einrichtung von Fachkommissionen durch die LAG gemäß Vorgaben der RL
  • § 6: Bewertung der Auffälligkeiten und Einleitung von Maßnahmen; Bericht an G-BA; Information an KH, Vertragsärzte (LE = Leistungserbringer) und Öffentlichkeit; Förderung Austausch zwischen LE; Datenvalidierung (= Überprüfung der Dokumentationsqualität); Datenannahme; Beauftragung der Auswertungsstelle auf Landesebene
  • § 17: Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung qualitätsverbessernder Maßnahmen gegenüber dem G-BA; Beteiligung der Fachkommissionen; Vereinbarungen mit LE zur Durchführung von Maßnahmen
  • § 19: Ergebnisbericht an G-BA
  • § 22: Geschäftsbericht, Kostenaufstellung für G-BA
     

Weitere Aufgaben:

  • verantwortliche Stelle für die Durchführung des klärenden Dialogs (QFR-RL § 8) und Berichterstattung an den G-BA
  • Gesamtverantwortung für die Durchführung des Verfahrens nach der Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan. QI-RL) auf Landesebene (Datenvalidierung, Mitteilungen an LE, Durchführung von qualitätsfördernden Maßnahmen)
  • Festlegung von Umsetzungsschritten, die nicht konkret über Richtlinien vorgegeben sind
  • Berichtsempfänger von Seiten der eingerichteten Fachkommissionen und der Geschäftsstelle
  • Genehmigung sekundärer Datenanalysen auf Antrag Dritter