Allgemeines zum Verfahren QS Prostata-Ca

Für das QS-Verfahren zum lokal begrenzten Prostatakarzinoms im Rahmen der DeQS-RL hat das IQTIG sämtliche notwendige Vorarbeiten abgeschlossen. Die zu Grunde liegende Konzeptstudie und sowie der Abschlussbericht findet sich unter: https://iqtig.org/qs-verfahren/qs-prosta/.

Nach den Empfehlungen des IQTIG soll das neue QS-Verfahren landesbezogen ausgestaltet sein und sich für die Berechnung von Qualitätsindikatoren der Daten aus den klinischen Krebsregistern der Länder sowie der gesetzlichen Krankenkassen bedienen. Für die betroffenen Leistungserbringer (Krankenhäuser und Vertragsärtzinnen / Vertragsärzte in den Fachdisziplinen Urologie und Strahlentherapie) wird hierdurch kein Dokumentationsaufwand resultieren.

Start des Verfahrens:

Aktuell ist bekannt, dass das Verfahren frühestens zum 01.01.2025 starten wird. Dies dürfte im Wesentlichen vom Zeitpunkt der Aufnahme in die themenspezifischen Bestimmungen der DeQS-RL abhängen. Erste Auswertungen mit der Notwendigkeit der Durchführung von schriftlichen Stellungnahmeverfahren werden somit frühestens Mitte 2026 erwartet.