Allgemeines zum Verfahren QS GYN-OP

Zum 01.01.2021 wurden alle in der „Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern“ (QSKH-RL) verbliebenen Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) in die „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL) überführt. Das Verfahren 10 (Gynäkologische Operationen, QS GYN-OP) löste damit das bisherige Modul „Gynäkologische Operationen (15/1)“ ab.

Gegenstand des Verfahrens sind gynäkologische Eingriffe. Erfasst werden stationär durchgeführte Operationen an den Eileitern (Tuba uterina) und Eierstöcken (Ovarien) bei Patientinnen ab 11 Jahren („Indexeingriffe“). Im Rahmen des Verfahrens sollen qualitätsrelevante Aspekte stationär erbrachter Eingriffe an den inneren weiblichen Geschlechtsorganen (insbesondere zu Indikation und Komplikationen) gemessen, vergleichend dargestellt und bewertet werden. Ziele des Verfahrens sind die Verbesserung der Indikationsstellung und der Prozessqualität, sowie die Verringerung von Komplikationsraten während und nach den Eingriffen.

Das Verfahren wird auf ein Erfassungsjahr bezogen (maßgeblich ist das Entlassdatum!) und länderbezogen durchgeführt. Belegärztlich erbrachte Leistungen werden dem Krankenhaus zugeordnet.

Weiterführende Informationen zum Verfahren können der Homepage des IQTIG entnommen werden (https://iqtig.org/qs-verfahren/).