Allgemeines zu den Landesverfahren Baden-Württemberg

 

In Baden-Württemberg sind folgende Landesverfahren etabliert:

 



Grundlage für die landesspezifischen QS-Verfahren ist der Vertrag über die Qualitätssicherung in der stationären Krankenhausbehandlung, der in der aktuellen Version zum 01.10.2022 in Kraft getreten ist und den bisherigen Landesvertrag ablöst. Vertragspartner sind die Landesverbände der Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen sowie die BWKG mit Beteiligung der Landesärztekammer und des Landespflegerates. Der Vertrag auf Basis § 112 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V verpflichtet baden-württembergische Krankenhäuser zur Teilnahme an landesspezifischen QS-Verfahren.

Mit den Verbänden der Krankenkassen wurde von der BWKG e. V. eine Vereinbarung zur Finanzierung der Aufwendungen der Krankenhäuser im Zusammenhang mit den Landesverfahren geschlossen:

QS Schlaganfall (80/1): 4,09 € / pro dokumentiertem Fall

Universelles Neugeborenen-Hörscreening (QS UNHS BW): 4,80 € / pro dokumentiertem Fall

Grundlage für die Berechnung des gesamten Finanzierungsbetrags ist die dem Krankenhaus von der QiG BW GmbH für das abgelaufene Erfassungsjahr bescheinigte Anzahl (Zertifikat im April des Folgejahres) übermittelter Datensätze. Der sich ergebende Betrag wird krankenhausindividuell im nächst möglichen Pflegesatzzeitraum als Ausgleich verrechnet.