Allgemeines zu den Landesverfahren Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg sind folgende Landesverfahren etabliert:
- QS MRE (MultiResistente Erreger)
- QS Schlaganfall (80/1)
- QS UNHS BW (Universelles Neugeborenen HörScreening)
Mit den Verbänden der Krankenkassen wurde von der BWKG e. V. eine Vereinbarung zur Finanzierung der Aufwendungen der Krankenhäuser im Zusammenhang mit den Landesverfahren geschlossen:
QS Schlaganfall (80/1): 4,09 € / pro dokumentiertem Fall
Universelles Neugeborenen-Hörscreening (QS UNHS BW): 4,80 € / pro dokumentiertem Fall
Grundlage für die Berechnung des gesamten Finanzierungsbetrags ist die dem Krankenhaus von der QiG BW GmbH für das abgelaufene Erfassungsjahr bescheinigte Anzahl (Zertifikat im April des Folgejahres) übermittelter Datensätze. Der sich ergebende Betrag wird krankenhausindividuell im nächst möglichen Pflegesatzzeitraum als Ausgleich verrechnet.