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Allgemeines zum Verfahren QS SEPSIS

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein neues Qualitätssicherungsverfahren „Diagnostik und Therapie der Sepsis (QS Sepsis)“ als Verfahren 20 in die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS RL) aufgenommen. Der G-BA hat dies am 19. Dezember 2024 mit Ergänzung des Beschlusses vom 17. Juli 2025 beschlossen. Die entsprechenden themenspezifischen Bestimmungen wurden dem Teil 2 der DeQS-Richtlinie hinzugefügt.

Das Verfahren QS Sepsis soll dazu beitragen, die Prävention, die frühzeitige Diagnostik und umgehende Behandlung der Sepsis – umgangssprachlich auch als Blutvergiftung bezeichnet – in Krankenhäusern weiter zu verbessern. 

Als Start des neuen QS-Verfahrens und somit auch für die Datenerfassung in den Krankenhäusern ist der 01.01.2026 beschlossen worden. Es handelt sich beim Verfahren QS Sepsis um ein stationäres Verfahren mit kontinuierlicher fallbezogener QS-Dokumentation und einer jährlich zu übermittelnden Einrichtungsbefragung; außerdem werden Sozialdaten der Krankenkassen für die Auswertung berücksichtigt. Im Verfahren QS Sepsis werden alle gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren mit Sepsis gemäß Sepsis-3-Definition dokumentationspflichtig. 

Das IQTIG hat die prospektiven Rechenregeln zum einrichtungs- und fallbezogenen Teil des Verfahrens veröffentlicht unter https://iqtig.org/qs-verfahren/qs-sepsis/ sowie die Spezifikation mit Dokumentationsbogen, Ausfüllhinweisen und Anwenderinformation (QS-Filter). Das Verfahren enthält sieben Qualitätsindikatoren (drei fallbezogene Prozess- und Ergebnisindikatoren sowie vier einrichtungsbezogene zur Strukturqualität) und sieben Kennzahlen (ohne Referenzbereich).

Das IQTIG hat ein Schreiben zur Verfügung gestellt, um alle betroffenen Leistungserbringer zu den Inhalten und Zielen des neuen Verfahrens QS Sepsis zu informieren. Zu beachten ist, dass einige Standorte von Fachkrankenhäusern und Fachabteilungen (gemäß den Fachrichtungen nach § 2 Abs. 2 der Themenspezifischen Bestimmungen für dieses QS-Verfahren), von dem QS-Verfahren nicht betroffen sind.

Die Krankenhäuser werden vierteljährlich Rückmeldungen zu ihren Ergebnissen bekommen, sodass sie diese bei Bedarf schnell in ihre kontinuierlichen Qualitätsverbesserungsmaßnahmen einfließen lassen können. Ein Stellungnahmeverfahren wird voraussichtlich erstmals im Jahr 2027 zu den Ergebnissen aus dem Erfassungsjahr 2026 stattfinden.

Für die Erfassungsjahre 2026 bis 2028 ist für das Qualitätssicherungsverfahren QS Sepsis eine Übergangsregelung vorgesehen. So sind aktuell keine Sanktionen bei Nichtübermittlung von dokumentationspflichtigen Datensätzen sowie keine Veröffentlichungspflicht für das Erfassungsjahr 2026 vorgesehen. Nach Start des Verfahrens soll während der Übergangszeit eine kontinuierliche Überprüfung auf Optimierungsbedarf durch das IQTIG erfolgen.