Verfahrensjahr 2019

Nach der umfassenden Überarbeitung im Vorjahr, wurden zum VJ 2019 nur wenige Änderungen vorgenommen.

Im Gegensatz zum Vorjahr wurden folgende Abhängigkeiten eingeführt:

  • Die Frage „ Fand während des Aufenthaltes eine Behandlung auf einer ausgewiesenen Schlaganfalleinheit Ihres Krankenhauses statt?“ wird nicht mehr gestellt, wenn der Patient schon auf SU aufgenommen wurde.
  • Die Fragen der Blöcke A (Lysetherapie) und B (Thrombektomie) werden nicht mehr gestellt, wenn der Patient mehr als 48 Stunden nach dem Ereignis aus einer anderen Klinik mit dortigem Stroke unit-Aufenthalt übernommen wird. Nach Rhythmusdiagnostik wird nun immer gefragt, wenn kein Vorhofflimmern bekannt ist, ungeachtet eines kontinuierlichen Monitorings.
  • Als Rhythmusdiagnostik gilt neben der Durchführung eines LZ-EKGs oder der Implantation eines Event-Recorders auch die automatisierte Auswertung eines kontinuierlichen Monitorings über mindestens 24 Stunden.

Schlüsseländerungen ergeben sich für die Felder

  • „Einweisung veranlasst durch ...“ und
  • „Beatmung innerhalb 24h nach Aufnahme“ (nun Beatmungsdauer <= /> 6h)

Weggefallen sind wegen mittlerweile flächendeckender Etablierung die Felder

  • „Thrombozytenfunktionshemmer bei Entlassung“
  • „Sekundärprophylaxe mit Antihypertensiva bei Entlassung“
  • „Beginn kontinuierliches Monitoring“