Fristen im Verfahren QS Schlaganfall
Abgabefrist für die Datensätze des Landesverfahrens Schlaganfall eines Verfahrensjahres ist jeweils der 28. Februar des Folgejahres. Eine quartalsweise Übermittlung der Daten wird empfohlen.
Abgabefrist für die Datensätze des Landesverfahrens Schlaganfall eines Verfahrensjahres ist jeweils der 28. Februar des Folgejahres. Eine quartalsweise Übermittlung der Daten wird empfohlen.