Allgemeines zum Verfahren QS AB-Z (in Vorbereit.)
(Qualitätssicherungsverfahren zur systemischen Antibiotikatherapie im Rahmen der konservierend- chirurgischen und parodontalen Behandlung)
Für das erste QS-Verfahren in der Zahnmedizin im Rahmen der DeQS-RL hat das IQTIG sämtliche notwendige Vorarbeiten abgeschlossen. Der Abschlussbericht zur Prüfung des Verfahrens Systemische Antibiotikatherapie im Rahmen der parodontalen und konservierend-chirurgischen Behandlung (QS AB-Z) wurde 2022 veröffentlicht (https://iqtig.org/veroeffentlichungen/qs-ab-z/).
Für die Leistungserbringer (Zahnärztinnen und Zahnärzte) wird kein relevanter Dokumentationsaufwand entstehen, da zur Berechnung von Ergebnissen die Sozialdaten (im Wesentlichen Abrechnungsdaten) der gesetzlichen Krankenkassen verwendet werden
Start des Verfahrens:
Aktuell ist bekannt, dass das Verfahren frühestens zum 01.01.2027 starten wird. Dies dürfte im Wesentlichen vom Zeitpunkt der Aufnahme in die themenspezifischen Bestimmungen der DeQS-RL abhängen. Erste Auswertungen mit der Notwendigkeit der Durchführung von schriftlichen Stellungnahmeverfahren werden verfahrensbedingt frühestens 2029 erwartet.