Allgemeines zum Verfahren QS KAROTIS

Zum 01.01.2021 wurden alle in der „Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern“ (QSKH-RL) verbliebenen Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) in die „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL) überführt. Das Verfahren 7 (Karotis-Revaskularisation, QS KAROTIS)  löste damit das bisherige Modul „Karotis-Revaskularisation (10/2)“ ab.

Gegenstand des Verfahrens sind Eingriffe zur Verbesserung des Blutflusses an der Halsschlagader (Karotis-Revaskularisation). Erfasst werden sowohl offen-chirurgische als auch kathetergestützte Eingriffe. Diese Eingriffe werden als „Indexeingriffe“ bezeichnet. Im Rahmen des Verfahrens sollen qualitätsrelevante Aspekte stationär erbrachter Eingriffe an der Halsschlagader (insbesondere zu Indikation und periprozeduralen Schlaganfällen und Todesfällen) gemessen, vergleichend dargestellt und bewertet werden. Ziele des Verfahrens sind

  • die Verbesserung der korrekten Indikationsstellung bei Karotisstenose (mit oder ohne Beschwerden (symptomatisch/asymptomatisch)),
  • die Verbesserung der Prozessqualität (postprozedurale fachneurologische Untersuchung) sowie
  • die Verringerung von Komplikationsraten (Schlaganfälle und Tod) während und nach den Eingriffen.

Das Verfahren wird auf ein Erfassungsjahr bezogen (maßgeblich ist das Entlassdatum!) und länderbezogen durchgeführt. Belegärztlich erbrachte Leistungen werden dem Krankenhaus zugeordnet.

Weiterführende Informationen zum Verfahren können der Homepage des IQTIG entnommen werden (https://iqtig.org/qs-verfahren/).