Gesellschaftszweck

Die QiG BW GmbH ist eine gemeinsame Einrichtung der Beteiligten zur Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung in Baden-Württemberg. Gesellschafter sind die Landesverbände der Krankenkassen, die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, der Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e.V. und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Die QiG BW GmbH führt die zur Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung in Baden-Württemberg bisher auf Landesebene bestehenden Strukturen zusammen und übernimmt deren bisherige Aufgaben. Sie dient somit zum Zeitpunkt ihrer Gründung der Umsetzung der Richtlinie des G-BA gemäß § 136 Abs. 1 SGB V i. V. m. § 135a SGB V über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (QSKH-RL - überführt in DeQS-RL und außer Kraft getreten am 01.01.2021). Die Gesellschaft übernimmt weiterhin die Strukturen und Aufgaben der Landesarbeitsgemeinschaft im Sinne der Richtlinie des G-BA nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 i. V. m. § 136 Abs. 1 Nr. 1 SGB V über die datengestützte einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung (Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung – DeQS-RL), welche die bisherige Qesü-RL (Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung) abgelöst hat. Darüber hinaus werden die landesspezifischen Qualitätssicherungsmaßnahmen wie „QS Schlaganfall“, „QS MRE“ und „QS UNHS BW“ übernommen.