Allgemeines zum Verfahren QS KEP

Zum 01.01.2021 wurden alle in der „Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern“ (QSKH-RL) verbliebenen Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) in die „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL) überführt. Das Verfahren 15 (Knieendoprothesenversorgung, QS KEP) löste damit das bisherige Modul „Knieendoprothesenversorgung (KEP)“ ab.

Gegenstand des Verfahrens sind Erstimplantationen von Knieendoprothesen, unikondylären Schlittenprothesen sowie Knieendoprothesenwechsel oder -komponentenwechsel bei Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren („Indexeingriffe“). Im Rahmen des Verfahrens sollen qualitätsrelevante Aspekte stationär erbrachter Eingriffe rund um die Knieendoprothetik (insbesondere zu Indikation und Komplikationen) gemessen, vergleichend dargestellt und bewertet werden. Ziele des Verfahrens sind die Verbesserung der Indikationsstellung und der Ergebnisqualität, sowie die Verringerung von Komplikationsraten.

Das Verfahren wird auf ein Erfassungsjahr bezogen (maßgeblich ist das Entlassdatum!) und länderbezogen durchgeführt. Belegärztlich erbrachte Leistungen werden dem Krankenhaus zugeordnet.

Weiterführende Informationen zum Verfahren können der Homepage des IQTIG entnommen werden (https://iqtig.org/qs-verfahren/).