Allgemeines zum Verfahren QS WI
Wichtiger Hinweis: Für das Verfahren 2 (QS WI - Wundinfektionen) wurde die Erprobungsphase beendet und das Verfahren komplett eingestellt. D.h. die Dokumentationspflicht (fallbezogen und einrichtungsbezogen) für die Module NWIF und NWIEA bzw. NWIES entfällt. Es erfolgt kein Stellungnahmeverfahren mehr und die zuständige Fachkommission hat ihre Arbeit eingestellt.
Aufgrund des G-BA-Beschlusses vom 18.12.2025 (https://www.g-ba.de/beschluesse/7609/) wurde für das Verfahren QS WI die Erprobungsphase Ende 2025 beendet und das Verfahren QS WI (Nosokomiale Infektionen – Postoperative Wundinfektionen) eingestellt. Die Dokumentationspflicht zur fallbezogenen QS-Dokumentation endete bereits mit der Datenübermittlung für das 2. Quartal 2025 zum 15.08.2025. Außerdem erfolgte zum Erfassungsjahr 2025 keine einrichtungsbezogene Dokumentation mehr.
Das Verfahren 2 (Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektion, QS WI) ist zunächst als zweites sektorenübergreifendes Verfahren nach der „Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung“ (Qesü-RL) zum 01.01.2017 in den Regelbetrieb übergegangen. Zum 01.01.2019 wurden die bereits existierenden Verfahren der Qesü-RL in die seitdem geltende „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL) überführt.
Gegenstand des Verfahrens ist die Vermeidung postoperativer Wundinfektionen. Das Verfahren soll insbesondere fachgebietsübergreifend die Qualität der Maßnahmen ambulanter und stationärer Leistungserbringer zur Vermeidung postoperativer Wundinfektionen messen, vergleichend darstellen und bewerten. Dazu werden fallbezogen postoperative Wundinfektionsraten und einrichtungsbezogen das Hygiene- und Infektionsmanagement sowie der Händedesinfektionsmittelverbrauch betrachtet. Ziele des Verfahrens sind die Reduktion nosokomialer postoperativer Wundinfektionen und die Verbesserung des Hygiene- und Infektionsmanagements.
Das Verfahren QS WI unterscheidet sich durch seinen Aufbau und die verschiedenen genutzten Datenquellen (Sozialdaten bei den Krankenkassen, fallbezogene Dokumentation, Einrichtungsbefragung) von den anderen etablierten QS-Verfahren. Durch die Erhebung von patientenidentifizierenden Daten (PID) und die Einbeziehung von Sozialdaten bei den Krankenkassen ist die Berechnung von Follow-up-Indikatoren möglich. Bundesweit werden im Rahmen des Verfahrens sogenannte Tracer-Eingriffe, die an Krankenhäusern (ambulant und stationär) oder durch Vertragsärzte bei gesetzlich krankenversicherten Patienten durchgeführt werden, nachbeobachtet, um herauszufinden, ob sich möglicherweise postoperativ Wundinfektionen entwickelt haben. Darüber hinaus werden bei allen teilnehmenden Krankenhäusern und Arztpraxen einrichtungsbezogene Daten für Indikatoren zum Hygiene- und Infektionsmanagement erhoben.
Das Verfahren wird auf ein Erfassungsjahr bezogen (maßgeblich ist bei ambulanten Eingriffen das Datum des Indexeingriffs und bei stationären Eingriffen das Entlassdatum!) und länderbezogen durchgeführt. Belegärztlich erbrachte Leistungen werden der vertragsärztlichen Versorgung zugeordnet.
Zum fallbezogenen Teil von QS WI kann anhand der vom IQTIG unter https://iqtig.org/qs-verfahren/qswi/ zur Verfügung gestellten Excel Datei „IQTIG_QSWI_Uebersicht-Tracer_EJ-2019“ nachvollzogen werden, welche Operationen im QS-Verfahren QS WI als Tracer-Operationen betrachtet werden, welche Nachbeobachtungszeiträume jeweils definiert sind und welchem Fachgebiet die Tracer-Operationen zugeordnet werden. Mithilfe der ebenfalls vom IQTIG zur Verfügung gestellten Übersicht „IQTIG_QSWI_Uebersicht-Tracer_EJ-2019“ kann nachvollzogen werden, welche Konstellationen aus Operationen und Wundinfektionen aus inhaltlichen Gründen miteinander verknüpft werden, wenn entsprechende Konstellationen in den Daten auftauchen.