Allgemeines zum Landesverfahren QS UNHS BW

Das Landesverfahren „Universelles Neugeborenen-Hörscreening“ (QS UNHS BW) ist 2019 gestartet. Ziel ist, die qualifizierte Durchführung des Neugeborenen-Hörscreenings gemäß Richtlinie über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder- Richtlinie; §§ 47 - 57) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sicherzustellen. Das angeschlossene Tracking (Nachverfolgung von auffälligen und fehlenden Befunden durch Kontaktaufnahme mit den Eltern) durch die Trackingzentrale für das Neugeborenen-Hörscreening in Baden-Württemberg am Dietmar-Hopp-Stoffwechselzentrum des Universitätsklinikums Heidelberg ergänzt das Neugeborenen-Hörscreening und ermöglicht eine Optimierung der zeitnahen Abklärung und des frühen Therapiebeginns, falls eine frühkindliche Hörstörung vorliegt. Zusammen bilden die Trackingzentrale und die QiG BW GmbH die Neugeborenen-Hörscreeningzentrale Baden-Württemberg.


Ihre Ansprechpartner bei der QiG BW GmbH:

Patricia Beckert / Dr. Ingo Bruder beckert@qigbw.de / bruder@qigbw.de
Susanne Rode rode@qigbw.de
Thomas Floren (techn. Support) floren@qigbw.de