Abgabefristen im Verfahren QS PCI

Die Datenübermittlung für QS-Datensätze  (PCI) im Verfahren 1 (Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie, QS PCI) erfolgt vierteljährlich. Dabei werden die Daten des jeweils vorherigen Quartals bis zum 15.05., 15.08., 15.11. und 28.02. von den Leistungserbringern an die jeweilige Datenannahmestelle übermittelt.

Darüber hinaus besteht für sämtliche PCI Datensätze (nicht für PPCI) eines Erfassungsjahres eine Korrektur- und Nachlieferfrist bis zum 15.03. des auf das Erfassungsjahr folgenden Jahres.

Die Dokumentationspflicht gilt einschließlich Überliegerfälle aus dem Vorjahr (im Vorjahr aufgenommene und im aktuellen Jahr entlassene Patienten). Weitere Information siehe auch www.qigbw.de/datenannahme/ueberlieger.

Im Rahmen der zum 1. Juli 2022 gestarteten Patientenbefragung PCI (PPCI) sind alle Leistungserbringer verpflichtet zu allen Patientinnen und Patienten, die eine PCI oder Koronarangiographie erhalten haben, monatlich Adress- und behandlungsspezifische Daten an die Datenannahmestelle zu liefern (PPCI). Die Datenlieferfrist endet jeweils für alle im Vormonat entlassenen Patientinnen und Patienten mit dem 7. Tag des Folgemonats. Für fehlerhafte oder fehlende Datenlieferungen besteht eine Korrektur- und Nachlieferfrist von 7 Tagen. Eine Einwilligung der Patienten in die Übermittlung der Adressdaten ist nicht notwendig.

Die Konformitätserklärung und die Sollstatistik sind spätestens bis zum Ende der Korrekturfrist (15.03. des auf das Erfassungsjahr folgenden Jahres) an die zuständige Datenannahmestelle zu übermitteln.