Fachkommission QS PCI (FK PCI)
Die DeQS-RL sieht vor, dass von der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) für jedes QS-Verfahren eine Fachkommission eingerichtet wird. Die Mitglieder der Fachkommissionen und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter werden von der LAG für eine Laufzeit von vier Jahren benannt. Die Mitglieder der Fachkommission sind jeweils im aktuellen Geschäftsbericht der QiG BW veröffentlicht.
Gemäß § 14 der themenspezifischen Bestimmungen zu Verfahren 1 (Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie, QS PCI) der DeQS-RL sind als stimmberechtigte Mitglieder der Fachkommission Vertreterinnen oder Vertreter der Vertragsärzte und der zugelassenen Krankenhäuser sowie eine Vertreterinein oder ein Vertreter der Krankenkassen mit der Facharztbezeichnung Internistin oder Internist zu benennen. Jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreterder Vertragsärzte und der zugelassenen Krankenhäuser sowie der Vertreterinnen oder Vertreter der Krankenkassen muss Kardiologin oder Kardiologe sein. Darüber hinaus soll die Fachkommission mit einer Herzchirurgin oder einem Herzchirurgen besetzt sein. Mindestens eine Vertreterin oder ein Vertreter der Vertragsärzte sowie der zugelassenen Krankenhäuser muss persönlich Koronarangiographien und perkutane koronare Interventionen durchführen. Darüber hinaus können bis zu zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Assistenzpersonals aus Herzkatheterlaboren und Patientenvertreterinnen oder Patientenvertreter ein Mitberatungsrecht erhalten.
Seit ihrer Konstituierung im Juli 2018 übernimmt die Fachkommission PCI die fachliche Bewertung der Auswertungen und der Ergebnisse des Stellungnahmeverfahrens sowie Aufgaben bezüglich der Umsetzung von durch die LAG beschlossenen Qualitätssicherungsmaßnahmen.