Datenannahmestellen im Verfahren QS PCI

Die Leistungserbringer in Baden-Württemberg müssen die Daten (QS-Bogen PCI und Angaben im Rahmen der Patientenbefragung PPCI) im Verfahren1 (Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie, QS PCI) in Abhängigkeit von der Abrechnung der Leistungen an folgende Datenannahmestellen übermitteln:

  • Im Krankenhaus durchgeführte dokumentationspflichtige Koronarangiographien oder perkutane Koronarinterventionen, welche im Rahmen von DRGs oder als ambulante Operationen (nach § 115 b) abgerechnet werden, sind an die Datenannahmestelle der QiG BW GmbH zu liefern.
  • Bei kollektivvertraglich durchgeführten Leistungen (z. B. ambulanter Eingriff in Praxis aber auch belegärztlich durchgeführte Leistungen falls die Abrechnung direkt über die Kassenärztliche Vereinigung vorgenommen wird) ist die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung (in Baden-Württemberg www.kvbawue.de) für die Datenannahme zuständig.
  • Bei selektivvertraglich durchgeführten Eingriffen (Abrechnung direkt mit dem Kostenträger) erfolgt der Datenexport an die Vertrauensstelle (www.vertrauensstelle-gba.de).