Datenannahmestellen im Verfahren QS PCI

Die Leistungserbringer in Baden-Württemberg müssen die Daten (QS-Bogen PCI und Angaben im Rahmen der Patientenbefragung PPCI) im Verfahren 1 (Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie, QS PCI) in Abhängigkeit von der Abrechnung der Leistungen an folgende Datenannahmestellen übermitteln:

  • Für im Krankenhaus durchgeführte dokumentationspflichtige Koronarangiographien und perkutane Koronarinterventionen, welche im Rahmen von DRGs oder als ambulante Operationen (nach § 115 b) abgerechnet werden, sind die entsprechenden Datensätze (PCI und PPCI) an die Datenannahmestelle der QiG BW GmbH zu liefern.
  • Bei kollektivvertraglich durchgeführten Leistungen (z. B. ambulanter Eingriff in Praxis aber auch belegärztlich durchgeführte Leistungen falls die Abrechnung direkt über die Kassenärztliche Vereinigung vorgenommen wird) ist die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung (in Baden-Württemberg www.kvbawue.de) für die Datenannahme der Datensätze (PCI und PPCI) zuständig.
  • Bei selektivvertraglich durchgeführten Eingriffen (Abrechnung direkt mit dem Kostenträger) erfolgt der Datenexport der Datensätze (PCI und PPCI) an die Vertrauensstelle (www.vertrauensstelle-gba.de).