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Erfassungsinstrumente und Rechenregeln im Verfahren QS PCI

Die Linksammlung des IQTIG zu den Spezifikationen und den Rechenregeln finden Sie hier: https://iqtig.org/qs-verfahren/qs-pci/  

Das IQTIG hat ein erläuterndes Informationsschreiben zur rechnerischen Auffälligkeitseinstufung und zu der Berechnung der perzentilbasierten Referenzbereiche seit der Umstellung der Methodik im Verfahren QS PCI (ab Auswertung 2022) zur Verfügung gestellt. Dieses finden Sie hier.

Durch die Einführung von Hybrid-DRGs ergeben sich im Erfassungsjahr 2026 bei der Auslösung von ambulant erbrachten perkutanen Koronarinterventionen und Koronarangiographien Probleme, da der QS-Filter bisher noch nicht auf die Hybrid-DRG angepasst werden konnte. Das IQTIG hat klargestellt, dass eine manuelle Auslöseverpflichtung der QS-PCI-Bögen wie auch für QS-PPCI-Bögen für vertragsärztlich erbrachte Hybrid-DRG-Leistungen besteht. Im Krankenhaus und selektivvertraglich durchgeführte Hybrid-DRG Fälle lösen gemäß QS-Filter aus. Bei der Dokumentation kann das Datenfeld 2- „Art der Leistungserbringung“ leer gelassen werden, um den Bogen abschließen zu können. Weitere Angaben können dem IQTIG-Informationsschreiben entnommen werden. 

Folgend finden Sie Hinweise der QiG BW für die Dokumentation im QS-Verfahren 1 (Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie, QS PCI).

Relevante Änderungen in der Spezifikation 2026 finden Sie hier zusammengefasst:
Änderungen 2026 QS PCI

Relevante Änderungen in der Spezifikation 2025 finden Sie hier zusammengefasst:
Änderungen 2025 QS PCI