Fachkommission QS WI (FK WI)

Die DeQS-RL sieht vor, dass von der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) für jedes QS-Verfahren eine Fachkommission eingerichtet wird. Die Vertreterinnen oder Vertreter der Fachkommissionen und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter werden von der LAG für eine Laufzeit von vier Jahren benannt. Die Mitglieder der Fachkommission sind jeweils im aktuellen Geschäftsbericht der QiG BW veröffentlicht.

Gemäß § 14 der themenspezifischen Bestimmungen zu Verfahren 2 (Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektion, QS WI) der DeQS-RL sind als stimmberechtigte Vertreterinnen oder Vertreter der Fachkommission Vertreterinnen oder Vertreter der stationär operierenden Ärztinnen oder Ärzte, der ambulant operierenden Ärztinnen oder Ärzte, Hygienikerinnen/Hygieniker oder Hygienefachkräfte aus dem stationären und vertragsärztlichen Bereich, OP-Pflegekräfte, Kodierexpertinnen oder Kodierexperten und fachärztliche Vertreterinnen oder Vertreter der Krankenkassen zu benennen. Darüber hinaus können Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter ein Mitberatungsrecht erhalten.

Seit ihrer Konstituierung im Februar 2020 übernimmt die Fachkommission WI die fachliche Bewertung der Auswertungen und der Ergebnisse des Stellungnahmeverfahrens sowie Aufgaben bezüglich der Umsetzung von durch die LAG beschlossenen Qualitätssicherungsmaßnahmen.