Abgabefristen im Verfahren QS WI

Die Datenübermittlung im Verfahren 2 (Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektion, QS WI) erfolgt vierteljährlich. Dabei werden die Daten des jeweils vorherigen Quartals bis zum 15.05., 15.08., 15.11. und 28.02. von den Leistungserbringern an die jeweilige Datenannahmestelle übermittelt.

Darüber hinaus besteht für sämtliche Datensätze eines Erfassungsjahres eine Korrekturfrist bis zum 15.03. des auf das Erfassungsjahr folgenden Jahres.

Die ebenfalls zu übermittelnde einrichtungsbezogene QS-Dokumentation zum Hygiene- und Infektionsmanagement (NWIEA, NWIES) ist bis zum 28.02. des Folgejahres an die DAS zu übermitteln. Es ist für die einrichtungsbezogene Befragung keine Korrekturfrist vorgesehen.

Die Konformitätserklärung und die Sollstatistik sind spätestens bis zum 15.03. des auf das Erfassungsjahr folgenden Jahres an die zuständige Datenannahmestelle zu übermitteln.