Datenannahmestellen im Verfahren QS WI

Gemäß DeQS-RL sind die Daten in Abhängigkeit von der Abrechnung der Leistungen an die jeweilige Datenannahmestelle zu übermitteln. Die Leistungserbringer in Baden-Württemberg müssen die zu übermittelnden Daten im Verfahren 2 (Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektion, QS WI) an folgende Datenannahmestellen übermitteln:

Datenannahmestelle bei der QiG BW GmbH:

  • fallbezogene Dokumentation (NWIF) der Krankenhäuser
  • einrichtungsbezogene Dokumentation der Krankenhäuser (stationär und ambulant)


Datenannahmestelle bei der Kassenärztliche Vereinigung (KV):

  • einrichtungsbezogene Dokumentation der Vertragsärzte
  • einrichtungsbezogene Dokumentation der Belegärzte