Datenannahmestellen im Verfahren QS WI
Wichtiger Hinweis: Für das Verfahren 2 (QS WI - Wundinfektionen) wurde die Erprobungsphase beendet und das Verfahren komplett eingestellt. D.h. die Dokumentationspflicht (fallbezogen und einrichtungsbezogen) für die Module NWIF und NWIEA bzw. NWIES entfällt. Es erfolgt kein Stellungnahmeverfahren mehr und die zuständige Fachkommission hat ihre Arbeit eingestellt.
Gemäß DeQS-RL sind die Daten in Abhängigkeit von der Abrechnung der Leistungen an die jeweilige Datenannahmestelle zu übermitteln. Die Leistungserbringer in Baden-Württemberg müssen die zu übermittelnden Daten im Verfahren 2 (Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektion, QS WI) an folgende Datenannahmestellen übermitteln:
Datenannahmestelle bei der QiG BW GmbH:
- fallbezogene Dokumentation (NWIF) der Krankenhäuser
- einrichtungsbezogene Dokumentation der Krankenhäuser (stationär und ambulant)
Datenannahmestelle bei der Kassenärztliche Vereinigung (KV):
- einrichtungsbezogene Dokumentation der Vertragsärzte
- einrichtungsbezogene Dokumentation der Belegärzte