Datenannahmestellen im Verfahren QS WI
Gemäß DeQS-RL sind die Daten in Abhängigkeit von der Abrechnung der Leistungen an die jeweilige Datenannahmestelle zu übermitteln. Die Leistungserbringer in Baden-Württemberg müssen die zu übermittelnden Daten im Verfahren 2 (Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektion, QS WI) an folgende Datenannahmestellen übermitteln:
Datenannahmestelle bei der QiG BW GmbH:
- fallbezogene Dokumentation (NWIF) der Krankenhäuser
- einrichtungsbezogene Dokumentation der Krankenhäuser (stationär und ambulant)
Datenannahmestelle bei der Kassenärztliche Vereinigung (KV):
- einrichtungsbezogene Dokumentation der Vertragsärzte
- einrichtungsbezogene Dokumentation der Belegärzte