Fachkommission QS HGV (FK OUCH)

Die DeQS-RL sieht vor, dass von der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Fachkommissionen eingerichtet werden. Die Mitglieder der Fachkommissionen und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter werden von der LAG für eine Laufzeit von vier Jahren benannt. Die Mitglieder der Fachkommission sind jeweils im aktuellen Geschäftsbericht der QiG BW veröffentlicht.

Gemäß § 14 der themenspezifischen Bestimmungen zu Verfahren 14 (Hüftgelenkversorgung, QS HGV) der DeQS-RL sind als stimmberechtigte Mitglieder der Fachkommission Vertreterinnen oder Vertreter der Krankenhäuser sowie der Krankenkassen mit der Facharztbezeichnung Orthopädie und Unfallchirurgie zu benennen. Vertreterinnen oder Vertreter des Deutschen Pflegerates und Patientenvertreterinnen oder Patientenvertreter erhalten ein Mitberatungsrecht.

Da sich die Fachkommissionen für die QS-Verfahren HGV und KEP identisch zusammensetzen, werden die Verfahren von einer Fachkommission betreut (FK Orthopädie/Unfallchirurgie = FK OUCH). Die Fachkommission übernimmt insbesondere die fachliche Bewertung der Auswertungen und der Ergebnisse des Stellungnahmeverfahrens sowie weitere Aufgaben bezüglich der Umsetzung von durch die LAG beschlossenen Qualitätssicherungsmaßnahmen.