Erfassungsinstrumente und Rechenregeln im Verfahren QS HGV

Die Linksammlung des IQTIG zu den Spezifikationen und den Rechenregeln finden Sie:

Zur Ermöglichung der Zusammenführung von Einzelereignissen zu verschiedenen Zeitpunkten für die Follow-up-Auswertung zu Prothesen-Wechseln erfassen die Krankenhäuser für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Patientinnen und Patienten im Modul HEP als patientenidentifizierendes Datum die Krankenversichertennummer nach § 290 SGB V. Für privatversicherte Patientinnen und Patienten werden diese ergänzenden Informationen nicht exportiert.

Folgend finden Sie Hinweise der QiG BW für die Dokumentation im QS-Verfahren 14 (Hüftgelenkversorgung, QS HGV).