Abgabefristen im Verfahren QS HGV
Die Datenübermittlung im Verfahren 14 (Hüftgelenkversorgung, QS HGV) erfolgt vierteljährlich. Dabei werden die Daten des jeweils vorherigen Quartals bis zum 15.05., 15.08., 15.11. und 28.02. von den Leistungserbringern an die jeweilige Datenannahmestelle übermittelt.
Darüber hinaus besteht für sämtliche Datensätze eines Erfassungsjahres eine Korrekturfrist bis zum 15.03. des auf das Erfassungsjahr folgenden Jahres.
Die Dokumentationspflicht gilt einschließlich Überliegerfälle aus dem Vorjahr (im Vorjahr aufgenommene und im aktuellen Jahr entlassene Patienten). Weitere Information siehe auch https://www.qigbw.de/datenannahme/ueberlieger.
Die Konformitätserklärung und die Sollstatistik sind spätestens bis zum Ende der Korrekturfrist (15.03. des auf das Erfassungsjahr folgenden Jahres) an die zuständige Datenannahmestelle zu übermitteln.