Dokumentation im Verfahren QS UNHS BW

Alle Informationen zur Spezifikation im Verfahren QS UNHS BW finden Sie hier: https://www.qigbw.de/datenannahme/spezifikationen/qs-unhs-bw

Über einen QS-Filter werden alle lebend in Krankenhäusern geborenen Kinder (bzw. die Mütter mit Geburt mindestens eines lebend geborenen Kindes) identifiziert. Für jedes lebende Neugeborene ist ein Datensatz anzulegen und auszufüllen. Somit ist die Auslösung durch den QS-Filter als Hilfestellung zu sehen, da nicht alle Kinder in Krankenhäusern geboren werden. Von Leistungserbringern zusätzlich identifizierte Kinder (z.B. stationäre Aufnahme in die Kinderklinik am 2. Lebenstag nach Hausgeburt) können über einen freiwilligen Datensatz dokumentiert werden.

Für die Erfassung der Daten wird in der Regel eine kommerzielle Erfassungssoftware genutzt, die von verschiedenen Herstellern angeboten wird. Diese basiert auf den Vorgaben der von der QiG BW jährlich angepassten und veröffentlichten technischen Spezifikation.

Nur bei Vorliegen der schriftlichen Einwilligung eines Sorgeberechtigten (z.B. Mutter oder Vater) und entsprechender Dokumentation im QS-Bogen dürfen die Daten aus dem Krankenhaus exportiert werden. In diesem Fall ist der Datensatz vom Krankenhaus verschlüsselt an die QiG BW zu senden: Jeweils zum 15. eines Monats sind die Datensätze der bis zum Ende des Vormonats aus dem Krankenhaus entlassenen Kinder per Email an UNHS@qigbw.de zu übermitteln. Nach Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfung durch die QiG BW wird per Email ein verschlüsseltes Rückprotokoll gesendet.

Bei abklärungsbedürftigen Screening-Befunden (auffälliges Ergebnis im Hörscreening) werden die entsprechenden Datensätze verschlüsselt an die Trackingzentrale für das Neugeborenen-Hörscreening in Baden Württemberg am Dietmar-Hopp-Stoffwechselzentrum des Universitätsklinikums Heidelberg weitergeleitet. Auch wenn das Hörscreening nicht in der Geburtsklinik durchgeführt werden konnte (z.B. bei ambulanter Geburt oder Verlegung in die Kinderklinik) wird der entsprechende Datensatz verschlüsselt an die Trackingzentrale übermittelt. Diese übernimmt die Nachverfolgung (Tracking) um zu klären, ob und ggf. mit welchem Ergebnis inzwischen das Neugeborenen-Hörscreening oder die Konfirmationsdiagnostik durchgeführt wurde und kontaktiert hierfür zunächst schriftlich (ggf. telefonisch) die Mutter bzw. den Sorgeberechtigten über die im QS-Bogen eingetragenen Kontaktdaten. Das Ergebnis des Trackings wird nach Abschluss des Follow-up monatlich an die QiG BW zurückgemeldet.

Mit den Verbänden der Krankenkassen wurde von der BWKG e. V. eine Vereinbarung zur Finanzierung der Aufwendungen der Krankenhäuser im Zusammenhang mit dem landesspezifischen KH-bezogenen QS-Verfahren geschlossen: Die Krankenhäuser erhalten 4,80€ pro dokumentierten Fall. Grundlage für die Zuschlagsberechnung ist die dem Krankenhaus von der QiG BW für das Abrechnungsjahr bescheinigte Anzahl (Zertifikat). Der sich ergebende Betrag wird im nächstmöglichen Pflegezeitraum als Ausgleich im Gesamtbetrag verrechnet.