Technische Spezifikation QS UNHS BW
Hinweise für das Verfahrensjahr 2025
Details zum Verfahren QS UNHS BW finden sich hier: https://www.qigbw.de/qs-verfahren/qs-unhs-bw-hoerscreening
Die UNHS-Spezifikation 2025 ist eng an die Vorjahres-Spezifikation angelehnt. Die wichtigste Änderung ist, dass aus Datenschutzgründen die asymmetrische RSA-Verschlüsselung der Inhalte der patienten-identifizierenden Felder in den UNHS-Exportdateien mittels des von der QiG BW GmbH bereitgestellten Tools CryptCSV (http://add.qigbw.de/CryptCSV/CryptCSV-1.1.6.zip) zwingend erforderlich ist. Das Tool steht entweder als ausführbares Java-Programm CryptCSV.jar (welches die Installation von Java ab 1.8 voraussetzt) oder als native in Windows ausführbare Datei CryptCSV.exe, die auch ohne Java-Installation läuft, zur Verfügung. Die Ausführung der Verschlüsselung erfolgt mit einem der folgenden Kommandos (MNHS_BWM.123 u. MNHS_BWK.123 sind hier Beispiele für UNHS-Exportdateien):
java -jar CryptCSV.jar MNHS_BWM.123 MNHS_BWK.123 (setzt Installation von Java >= Version 1.8 voraus)
oder
CryptCSV.exe NHS_BWM.123 NHS_BWK.123 (läuft auch ohne Java-Installation)
Folgend weitere maßgebliche Änderungen in der Spezifikation 2025 im Vergleich zu 2024:
- Aufteilung des Einwilligung-Feldes in zwei Felder, sodass datenschutzkonform die Einwilligung in die Datenübermittlung und ins Tracking getrennt sind
- Ergänzung des Schlüssels zum Datenfeld „Einwilligung in die Datenübermittlung“ um verstorbene Einlinge („0 = nein (oder verstorbener Einling)“), sodass UNHS-Datensätze zu verstorbenen Einlingen nicht mehr exportiert werden
- Definition von zwei weiteren Nicht-Export-Feldern (zusätzlich zu „Identifikationsnummer der Mutter“): „Fachabteilung“ und „Geburtsnummer“
- Anpassungen des Dokumentationsbogens und der Ausfüllhinweise
Die Details zu den Unterschieden der Spezifikation 2025 zu 2024 können den Delta-Tabellen in der Access-Datenbank entnommen werden. Falls Sie keine Möglichkeit haben, eine Access-Datenbank zu lesen, steht Ihnen z.B. auf der Seite https://www.mdbopener.com die Möglichkeit zur Verfügung, Access-Dateien online zu öffnen.
Der QS-Filter, der Musterdokumentationsbogen und die Ausfüllhinweise finden sich hier:
- QS-Filter („Anwenderinformation“) für 2025 (Stand 29.07.2024)
- Musterdokumentationsbogen für 2025 (Stand 24.09.2024)
- Ausfüllhinweise Neugeborenen-Hörscreening für 2025 (Stand 24.09.2024)
Hinweise für Softwarehersteller finden sich hier:
Hinweise für Software-Hersteller zur Spezifikation 2025 (Landesverfahren „QS UNHS BW“) (Stand 24.09.2024)
Hinweise für das Verfahrensjahr 2024
Details zum Verfahren QS UNHS BW finden sich hier: https://www.qigbw.de/qs-verfahren/qs-unhs-bw-hoerscreening
Die UNHS-Spezifikation 2024 ist erstmals eine landeseigene Spezifikation, die allerdings eng an die Vorjahres-Spezifikation angelehnt ist. Folgende maßgebliche Änderungen gibt es in der Spezifikation 2024 im Vergleich zu 2023:
- Der Dokumentationsbogen wurde neu strukturiert, damit einerseits nur Informationen abgefragt werden, die in der jeweiligen Konstellation relevant sind, und andererseits für den Dokumentierenden das Ausfüllen intuitiver wird. Dadurch sollen der Dokumentationsaufwand und die Anfälligkeit für Dokumentationsfehler reduziert werden.
- Eine Dokumentationspflicht wird nur noch bei stationärer Entbindung ausgelöst (Aufnahmegrund nach § 301 ist 05 = stationäre Entbindung).
Die UNHS-Spezifikation 2024 V02 enthält im Wesentlichen die folgenden Korrekturen gegenüber der UNHS-Spezifikation V01:
- Vervollständigung der Meldungstexte in den Regeln 88,92,101,103,145,150 und 157
- Entfernung der Regel 170, da schon in 88 enthalten
- Entfernung des Schlüssels Fachabt (Fachabteilungen) und aller dazugehörigen Schlüsselwerte, da diese nicht mehr benötigt werden
Die UNHS-Spezifikation 2024 V03 enthält im Wesentlichen die folgenden Korrekturen bzw. Änderungen gegenüber der UNHS-Spezifikation V02:
- Änderung der Regel 92 (die Bedingung und die Meldung wurden dahingehend geändert, dass nun auch Fälle mit Mehrlingsgeburten ohne Lebendgeburt abgelehnt werden, da auch diese Fälle laut Filterbedingung nicht ausgelöst werden dürfen)
- Änderung der Ausfüllhinweise zu den Feldern "Geburtsnummer", "Entlassungs-/Verlegungsdatum aus der Geburtsklinik Kind" u. "Entlassungsgrund aus der Geburtsklinik Kind" (Zeilennummern 4, 33 u. 34.1)
Die UNHS-Spezifikation 2024 V04 enthält im Wesentlichen die folgenden Änderungen gegenüber der UNHS-Spezifikation V03:
- Änderung der Bezeichnung des Datenfeldes „Totgeburt“ in "Totgeburt oder Spätabort“
- Anpassung des Ausfüllhinweises zum umbenannten Feld "Totgeburt oder Spätabort“
Die UNHS-Spezifikation 2024 V05 enthält im Wesentlichen die folgenden Änderungen gegenüber der UNHS-Spezifikation V04:
- Notwendigkeit der Einwilligung eines Sorgeberechtigten in die Datenübermittlung: Aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) dürfen weiterhin nur bei Vorliegen der schriftlichen Einwilligung eines Sorgeberechtigten (z.B. Mutter oder Vater) und entsprechender Dokumentation im QS-Bogen UNHS-Daten exportiert werden.
- Änderung der Bezeichnung des Feldes „Einwilligung zum Tracking“ in „Einwilligung in die Datenübermittlung und falls erforderlich zum Tracking“;
- Anpassung der Plausibilitäts-Regeln, sodass das Datenfeld zur Einwilligung ein Muss-Feld ist und die Kontaktdaten weiterhin nur ausgefüllt werden dürfen, wenn die Kriterien für ein Tracking erfüllt sind (UNHS nicht beidseits unauffällig);
- Anpassung der Ausfüllhinweise.
- Korrektur der Meldungen in den Regeln 157 u. 168.
- Korrektur der Bezeichnung des Datenfeldes „Totgeburt“ in allen relevanten Dateien entsprechend V04 der Spezifikation (geändert in „Totgeburt oder Spätabort“).
Die UNHS-Spezifikation 2024 V06 enthält gegenüber der UNHS-Spezifikation V05 lediglich die Korrektur der Bedingungen für die weiche Regel 144:
- ALT: EINWILLIGUNG NICHTIN(0;9;LEER) UND MOBIL = LEER UND TELEFON = LEER
- NEU: EINWILLIGUNG NICHTIN(0;9;LEER) UND @ERGEBNISMESSUNG EINSNICHTIN(1;LEER) UND MOBIL = LEER UND TELEFON = LEER
Die UNHS-Spezifikation 2024 V07 enthält gegenüber der UNHS-Spezifikation V06 folgende Korrekturen:
- Da aus Datenschutzgründen aktuell bei Dokumentation von „9 = Tracking nicht sinnvoll“ im Datenfeld 14 „Einwilligung in die Datenübermittlung und falls erforderlich zum Tracking“ ein Datensatz nicht exportiert werden darf, wurden die Hinweise für Software-Hersteller zum Landesverfahren „QS UNHS BW“, die Ausfüllhinweise zu den Datenfeldern 14 und 15, sowie der Mitteilungstext der Plausibilitätsregel 138 angepasst.
- Des Weiteren wurde eine neue weiche Plausibilitätsregel zum Datenfeld 14 „Einwilligung in die Datenübermittlung und falls erforderlich zum Tracking“ hinzugefügt, die bei Dokumentation von „0=nein“ oder „9 = Tracking nicht sinnvoll“ darauf hinweist, dass der Datensatz aus Datenschutzgründen nicht exportiert werden darf.
- Ferner wurde in den Feldgruppen EINWILLIGUNG und EINWILLIGUNG2 für die Verknüpfung der Filterfelder jeweils der UND-Operator spezifiziert (fkFilterFeldTyp = UND-Verknüpfung).
Die Details zu den Unterschieden der Spezifikation 2024 V07 zu 2024 V06 sowie zu 2023 können den Delta-Tabellen in der Access-Datenbank entnommen werden. Falls Sie keine Möglichkeit haben, eine Access-Datenbank zu lesen, steht Ihnen z.B. auf der Seite https://www.mdbopener.com die Möglichkeit zur Verfügung, Access-Dateien online zu öffnen.
Der QS-Filter, der Musterdokumentationsbogen und die Ausfüllhinweise finden sich hier:
- QS-Filter („Anwenderinformation“) für 2024 (Stand 30.06.2023)
- Musterdokumentationsbogen für 2024 (Stand 30.11.2023)
- Ausfüllhinweise Neugeborenen-Hörscreening für 2024 (Stand 08.05.2024)
Hinweise für Softwarehersteller finden sich hier:
- Hinweise für Software-Hersteller zum Landesverfahren „QS UNHS BW“ (Stand 08.05.2024)
Downloads
Download „Technische Spezifikation QS UNHS BW 2025“ (V01, Stand: 26.09.2024) - zip
Download „Technische Spezifikation QS UNHS BW 2025“ (V01, Stand: 26.09.2024) - access
Für die Verfahrensjahre 2020-2024 hat die QiG BW eigene technische Spezifikationen veröffentlicht, die aber eng an die technische Spezifikation "Neugeborenen Hörscreening" der SQMed (Rheinland-Pfalz) angelehnt waren:
- Technische Spezifikation QS UNHS BW 2024
- Technische Spezifikation QS UNHS BW 2023
- Technische Spezifikation QS UNHS BW 2022
- Technische Spezifikation QS UNHS BW 2021
- Technische Spezifikation QS UNHS BW 2020
Für das Verfahrensjahr 2019 wurde die Spezifikation der Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung Rheinland-Pfalz (SQMed GmbH) mit deren Erlaubnis genutzt und an baden-württembergische Anforderungen angepasst.