Technische Spezifikation QS UNHS BW

Hinweise für das Verfahrensjahr 2024

Details zum Verfahren QS UNHS BW finden sich hier: https://www.qigbw.de/qs-verfahren/qs-unhs-bw-hoerscreening

Die UNHS-Spezifikation 2024 ist erstmals eine landeseigene Spezifikation, die allerdings eng an die Vorjahres-Spezifikation angelehnt ist. Folgende maßgebliche Änderungen gibt es in der Spezifikation 2024 im Vergleich zu 2023:

  • Der Dokumentationsbogen wurde neu strukturiert, damit einerseits nur Informationen abgefragt werden, die in der jeweiligen Konstellation relevant sind, und andererseits für den Dokumentierenden das Ausfüllen intuitiver wird. Dadurch sollen der Dokumentationsaufwand und die Anfälligkeit für Dokumentationsfehler reduziert werden.
  • Eine Dokumentationspflicht wird nur noch bei stationärer Entbindung ausgelöst (Aufnahmegrund nach § 301 ist 05 = stationäre Entbindung).

Die UNHS-Spezifikation 2024 V02 enthält im Wesentlichen die folgenden Korrekturen gegenüber der UNHS-Spezifikation V01:

  • Vervollständigung der Meldungstexte in den Regeln 88,92,101,103,145,150 und 157
  • Entfernung der Regel 170, da schon in 88 enthalten
  • Entfernung des Schlüssels Fachabt (Fachabteilungen) und aller dazugehörigen Schlüsselwerte, da diese nicht mehr benötigt werden

Die UNHS-Spezifikation 2024 V03 enthält im Wesentlichen die folgenden Korrekturen bzw. Änderungen gegenüber der UNHS-Spezifikation V02:

  • Änderung der Regel 92 (die Bedingung und die Meldung wurden dahingehend geändert, dass nun auch Fälle mit Mehrlingsgeburten ohne Lebendgeburt abgelehnt werden, da auch diese Fälle laut Filterbedingung nicht ausgelöst werden dürfen)
  • Änderung der Ausfüllhinweise zu den Feldern "Geburtsnummer", "Entlassungs-/Verlegungsdatum aus der Geburtsklinik Kind" u. "Entlassungsgrund aus der Geburtsklinik Kind" (Zeilennummern 4, 33 u. 34.1)

Die UNHS-Spezifikation 2024 V04 enthält im Wesentlichen die folgenden Änderungen gegenüber der UNHS-Spezifikation V03:

  • Änderung der Bezeichnung des Datenfeldes „Totgeburt“ in "Totgeburt oder Spätabort“
  • Anpassung des Ausfüllhinweises zum umbenannten Feld "Totgeburt oder Spätabort“

Die UNHS-Spezifikation 2024 V05 enthält im Wesentlichen die folgenden Änderungen gegenüber der UNHS-Spezifikation V04:

  • Notwendigkeit der Einwilligung eines Sorgeberechtigten in die Datenübermittlung: Aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) dürfen weiterhin nur bei Vorliegen der schriftlichen Einwilligung eines Sorgeberechtigten (z.B. Mutter oder Vater) und entsprechender Dokumentation im QS-Bogen UNHS-Daten exportiert werden.
  • Änderung der Bezeichnung des Feldes „Einwilligung zum Tracking“ in „Einwilligung in die Datenübermittlung und falls erforderlich zum Tracking“;
  • Anpassung der Plausibilitäts-Regeln, sodass das Datenfeld zur Einwilligung ein Muss-Feld ist und die Kontaktdaten weiterhin nur ausgefüllt werden dürfen, wenn die Kriterien für ein Tracking erfüllt sind (UNHS nicht beidseits unauffällig);
  • Anpassung der Ausfüllhinweise.
  • Korrektur der Meldungen in den Regeln 157 u. 168.
  • Korrektur der Bezeichnung des Datenfeldes „Totgeburt“ in allen relevanten Dateien entsprechend V04 der Spezifikation (geändert in „Totgeburt oder Spätabort“).

Die UNHS-Spezifikation 2024 V06 enthält gegenüber der UNHS-Spezifikation V05 lediglich die Korrektur der Bedingungen für die weiche Regel 144:

  • ALT: EINWILLIGUNG NICHTIN(0;9;LEER) UND MOBIL = LEER UND TELEFON = LEER
  • NEU: EINWILLIGUNG NICHTIN(0;9;LEER) UND @ERGEBNISMESSUNG EINSNICHTIN(1;LEER) UND MOBIL = LEER UND TELEFON = LEER

Die Details zu den Unterschieden der Spezifikation 2024 V06 zu 2024 V05 sowie zu 2023 können den Delta-Tabellen in der Access-Datenbank entnommen werden. Falls Sie keine Möglichkeit haben, eine Access-Datenbank zu lesen, steht Ihnen z.B. auf der Seite https://www.mdbopener.com die Möglichkeit zur Verfügung, Access-Dateien online zu öffnen.

Der QS-Filter, der Musterdokumentationsbogen und die Ausfüllhinweise finden sich hier:

Hinweise für Softwarehersteller finden sich hier:

Hinweise für das Verfahrensjahr 2023

Es wurde erneut eine eigene technische Spezifikation veröffentlicht, die immer noch eng an die technische Spezifikation "Neugeborenen Hörscreening" der SQMed (Rheinland-Pfalz) angelehnt ist.

Für die Krankenhäuser ergeben sich für die Erfassung keine wesentlichen Änderungen. Folgende Anpassungen gibt es in der Spezifikation 2023 im Vergleich zu 2022:

  • In Anlehnung an die Spezifikation 2023 für das Modul Geburtshilfe (16/1, Verfahren Perinatalmedizin) wurde ein zusätzliches Feld (35.2 „nicht spezifizierter Entlassungsgrund aus der Geburtsklinik Kind“) eingeführt.
  • Es wurde eine neue harte Plausibilisierungsregel hinzugefügt.
  • Die Bezeichnung einiger Felder wurde geringfügig geändert (z.B. „Telefon“ in „Telefonnummer“).
  • Vereinzelt wurden Ausfüllhinweise optimiert.

Die neue harte Plausibilisierungsregel soll den Export des Bogens für totgeborene Einlinge verhindern, da auch aus Datenschutzgründen kein UNHS-Datensatz übermittelt werden soll. Bei richtiger Kodierung mit „Z37.1 Totgeborener Einling“ wird durch den QS-Filter keine Dokumentationspflicht ausgelöst. Bei fehlerhafter Kodierung wird gebeten, diese zu korrigieren und den UNHS-Datensatz zu löschen.

Die Details zu den Unterschieden der Spezifikation 2023 zu 2022 können den Delta-Tabellen in der Access-Datenbank entnommen werden. Falls Sie keine Möglichkeit haben, eine Access-Datenbank zu lesen, steht Ihnen z.B. auf der Seite https://www.mdbopener.com die Möglichkeit zur Verfügung, Access-Dateien online zu öffnen.

Der QS-Filter und die Ausfüllhinweise finden sich hier:

Hinweise für Softwarehersteller finden sich hier (keine Änderung zu 2022):

Zur Veranschaulichung kann der Musterdokumentationsbogen der Geschäftsstelle Qualitätssicherung Rheinland-Pfalz (SQMed GmbH) dienen, da die baden-württembergische Spezifikation noch eng an die Spezifikation der SQMed angelehnt ist (https://www.sqmed.de/nhs.php):

Musterdokumentationsbogen SQMed für 2023
 

Downloads

Download „Technische Spezifikation QS UNHS BW 2024“ (V06, Stand: 15.12.2023) - zip
Download „Technische Spezifikation QS UNHS BW 2024“ (V06, Stand: 15.12.2023) - access

Für die Verfahrensjahre 2020-2023 hat die QiG BW eigene technische Spezifikationen veröffentlicht, die aber eng an die technische Spezifikation "Neugeborenen Hörscreening" der SQMed (Rheinland-Pfalz) angelehnt waren:

Für das Verfahrensjahr 2019 wurde die Spezifikation der Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung Rheinland-Pfalz (SQMed GmbH) mit deren Erlaubnis genutzt und an baden-württembergische Anforderungen angepasst.