Technische Spezifikation QS UNHS BW
Hinweise für das Verfahrensjahr 2025
Details zum Verfahren QS UNHS BW finden sich hier: https://www.qigbw.de/qs-verfahren/qs-unhs-bw-hoerscreening
Das aktuell gültige Einwilligungsformular für Eltern bzw. Sorgeberechtigte zur Verarbeitung von Daten zum Neugeborenen-Hörscreening findet sich hier: Einwilligungsformular QS UNHS BW. Übersetzungen werden zeitnah online gestellt, die Geschäftsstelle wird darüber informieren.
Die UNHS-Spezifikation 2025 ist eng an die Vorjahres-Spezifikation angelehnt. Die wichtigste Änderung ist, dass aus Datenschutzgründen die asymmetrische RSA-Verschlüsselung der Inhalte der patienten-identifizierenden Felder in den UNHS-Exportdateien mittels des von der QiG BW GmbH bereitgestellten Tools CryptCSV (http://add.qigbw.de/CryptCSV/CryptCSV-1.1.7.zip) zwingend erforderlich ist. Das Tool steht entweder als ausführbares Java-Programm CryptCSV.jar (welches die Installation von Java ab 1.8 voraussetzt) oder als native in Windows ausführbare Datei CryptCSV.exe, die auch ohne Java-Installation läuft, zur Verfügung. Die Ausführung der Verschlüsselung erfolgt mit einem der folgenden Kommandos (MNHS_BWM.123 u. MNHS_BWK.123 sind hier Beispiele für UNHS-Exportdateien):
java -jar CryptCSV.jar MNHS_BWM.123 MNHS_BWK.123 (setzt Installation von Java >= Version 1.8 voraus)
oder
CryptCSV.exe NHS_BWM.123 NHS_BWK.123 (läuft auch ohne Java-Installation)
Folgend weitere maßgebliche Änderungen in der Spezifikation 2025 im Vergleich zu 2024:
- Aufteilung des Einwilligung-Feldes in zwei Felder, sodass datenschutzkonform die Einwilligung in die Datenübermittlung und ins Tracking getrennt sind
- Ergänzung des Schlüssels zum Datenfeld „Einwilligung in die Datenübermittlung“ um verstorbene Einlinge („0 = nein (oder verstorbener Einling)“), sodass UNHS-Datensätze zu verstorbenen Einlingen nicht mehr exportiert werden
- Definition von zwei weiteren Nicht-Export-Feldern (zusätzlich zu „Identifikationsnummer der Mutter“): „Fachabteilung“ und „Geburtsnummer“
- Anpassungen des Dokumentationsbogens und der Ausfüllhinweise
Die UNHS-Spezifikation 2024 V02 enthält im Wesentlichen die folgenden Korrekturen gegenüber der UNHS-Spezifikation V01:
- Anpassung der Ausfüllhinweise an das neue Einwilligungsformular (siehe News vom 19.03.2025)
- Korrektur des Hinweistextes für die Plausibilitätsregel 100
- Korrektur der Bezeichnung beim Bogenfeld FACHABT (richtig: „Fachabteilung“)
Die Details zu den Unterschieden der Spezifikation 2025 V02 zu V01 sowie zu 2024 können den Delta-Tabellen in der Access-Datenbank entnommen werden. Falls Sie keine Möglichkeit haben, eine Access-Datenbank zu lesen, steht Ihnen z.B. auf der Seite https://www.mdbopener.com die Möglichkeit zur Verfügung, Access-Dateien online zu öffnen.
Der QS-Filter, der Musterdokumentationsbogen und die Ausfüllhinweise finden sich hier:
- QS-Filter („Anwenderinformation“) für 2025 (Stand 21.11.2024)
- Musterdokumentationsbogen für 2025 (Stand 24.09.2024)
- Ausfüllhinweise Neugeborenen-Hörscreening für 2025 (Stand 24.03.2025)
Hinweise für Softwarehersteller finden sich hier:
Hinweise für Software-Hersteller zur Spezifikation 2025 (Landesverfahren „QS UNHS BW“) (Stand 24.03.2025)
Downloads
Download „Technische Spezifikation QS UNHS BW 2025“ (V02, Stand: 24.03.2025) - zip
Download „Technische Spezifikation QS UNHS BW 2025“ (V02, Stand: 24.03.2025) - access
Für die Verfahrensjahre 2020-2024 hat die QiG BW eigene technische Spezifikationen veröffentlicht, die aber eng an die technische Spezifikation "Neugeborenen Hörscreening" der SQMed (Rheinland-Pfalz) angelehnt waren:
- Technische Spezifikation QS UNHS BW 2024
- Technische Spezifikation QS UNHS BW 2023
- Technische Spezifikation QS UNHS BW 2022
- Technische Spezifikation QS UNHS BW 2021
- Technische Spezifikation QS UNHS BW 2020
Für das Verfahrensjahr 2019 wurde die Spezifikation der Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung Rheinland-Pfalz (SQMed GmbH) mit deren Erlaubnis genutzt und an baden-württembergische Anforderungen angepasst.