Fachkommission Dialyse (FK Dialyse)

Das Verfahren 4 (Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen, QS NET) besteht aus zwei Teilen. Es umfasst im Gegensatz zu vielen anderen Verfahren sowohl einen landesbezogenen als auch einen bundesbezogenen Verfahrensteil:

  • Landesbezogener Teil: Qualitätssicherung von Dialysebehandlungen: Spezifikation DIAL, Stellungnahmeverfahren auf Landesebene über Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) mit Fachkommission Dialyse
  • Bundesbezogener Teil: Qualitätssicherung von Nieren- und Pankreas-(Nieren-)transplantationen: Spezifikationen PNTX und PNTXFU, Stellungnahmeverfahren auf Bundesebene über IQTIG mit Bundesfachkommission

Zum landesbezogenen Teil (Dialyse) sieht die DeQS-Richtlinie vor, dass von der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) eine Fachkommission Dialyse eingerichtet wird. Die Mitglieder der Fachkommission und Stellvertretungen werden von der LAG für eine Laufzeit von vier Jahren benannt. Die Mitglieder der Fachkommission sind jeweils im aktuellen Geschäftsbericht der QiG BW veröffentlicht.

Als stimmberechtigte Mitglieder der Fachkommission sind nach § 14 der Themenspezifischen Bestimmungen der DeQS-RL fachärztliche Vertreterinnen oder Vertreter der Vertragsärzte, der Krankenhäuser und der Krankenkassen (jeweils mit der Facharztbezeichnung Internistin/Internist oder Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie) zu benennen. Darüber hinaus sollte die Fachkommission mit mindestens einer Chirurgin oder einem Chirurgen, die oder der Nierentransplantationen durchführt, als beratendes Mitglied besetzt sein. Alle stimmberechtigten Mitglieder haben Fachkenntnisse in der Behandlung bzw. Pflege von niereninsuffizienten Patientinnen und Patienten nachzuweisen. Bis zu zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Assistenzpersonals aus Dialyseeinrichtungen und Pflegepersonals aus Krankenhäusern erhalten ein Mitberatungsrecht. Darüber hinaus können Patientenvertreter ein Mitberatungsrecht erhalten.

Die Fachkommission übernimmt insbesondere die fachliche Bewertung der Auswertungen und der Ergebnisse des Stellungnahmeverfahrens sowie weitere Aufgaben bezüglich der Umsetzung von durch die LAG beschlossenen Qualitätssicherungsmaßnahmen.