Datenannahmestellen im Verfahren QS NET

Gemäß DeQS-RL sind die Daten in Abhängigkeit von der Abrechnung der Leistungen an die jeweilige Datenannahmestelle zu übermitteln.

Das QS-Verfahren 4 (Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen, QS NET) ist ein sektorenübergreifendes Verfahren. Die Leistungserbringer in Baden-Württemberg müssen die zu übermittelnden Daten an folgende Datenannahmestellen übermitteln:

  • Für im Krankenhaus durchgeführte und abgerechnete dokumentationspflichtige teilstationäre Dialysen und Nierentransplantationen sowie Pankreas- und Pankreas-Nierentransplantationen sind die Datensätze an die Datenannahmestelle der QiG BW GmbH zu liefern.
  • Für kollektivvertraglich durchgeführte Leistungen (z. B. vertragsärztlich durchgeführte Dialysen, aber auch belegärztlich durchgeführte Leistungen, falls die Abrechnung direkt über die Kassenärztliche Vereinigung vorgenommen wird) ist die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (www.kvbawue.de) für die Datenannahme zuständig.
  • Für selektivvertraglich durchgeführten Leistungen (Abrechnung direkt mit dem Kostenträger) erfolgt der Datenexport direkt an die Vertrauensstelle (www.vertrauensstelle-gba.de).