Erfassungsinstrumente und Rechenregeln im Verfahren QS KEP

Die Linksammlung des IQTIG zu den Spezifikationen und den Rechenregeln finden Sie:

Zur Ermöglichung der Zusammenführung von Einzelereignissen zu verschiedenen Zeitpunkten für die Follow-up-Auswertung zu Prothesen-Wechseln erfassen die Krankenhäuser für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Patientinnen und Patienten als patientenidentifizierendes Datum die Krankenversichertennummer nach § 290 SGB V. Für privatversicherte Patientinnen und Patienten werden diese ergänzenden Informationen nicht exportiert.

Folgend finden Sie Hinweise der QiG BW für die Dokumentation im QS-Verfahren 15 (Knieendoprothesenversorgung, QS KEP).

Relevante Änderungen in der Spezifikation 2024 finden Sie hier zusammengefasst:
Änderungen 2024 QS KEP

Relevante Änderungen in der Spezifikation 2023 finden Sie hier zusammengefasst:
Änderungen 2023 Knieendoprothesenversorgung (KEP)