INFORMATION zur geänderten Datenerfassung KEP ab Erfassungsjahr 2026

Im Jahr 2025 war die Erfassung ausgesetzt, um die Überarbeitung des Verfahrens QS KEP durch das IQTIG zu ermöglichen. Ab 2026 wird die Erfassung reaktiviert. Im Folgenden sollen relevante Veränderungen bei der Dokumentation dargestellt werden. Das Informationsschreiben des IQTIG liefert hierzu tiefergehende und umfassendere Informationen.

Da die Datenerfassung nach der Umstellung weitestgehend über Sozialdaten bei den Krankenkassen erfolgt, besteht die Dokumentationspflicht für Fälle mit elektiven Knieendoprothesen-Erstimplantationen ab 2026 nur noch, wenn Hinweise auf mögliche revisionsbedürftige Wundkomplikationen nach dem Eingriff bestehen (im stationären Aufenthalt kodierte spezifische OPS-Kodes).

Zu Fällen mit Knieendprothesen-Wechseln oder -Komponentenwechseln muss weiterhin grundsätzlich eine QS-Dokumentation übermittelt werden. Grund dafür ist, dass bei Vorliegen von ICD- oder OPS-Kodes, die auf eine spezifische Komplikation hindeuten können, im Gegensatz zu den Erstimplantationen, nicht hinreichend zu unterscheiden ist, ob es sich bei den kodierten Diagnosen oder Prozeduren um eine Komplikation der Wechseloperation oder eine davor bereits vorliegende Diagnose bzw. die Indikation zum Wechsel von knochenverankerten Teilen der Prothese handelt. 
 

Die folgende Grafik (Hinweis: Flächenverhältnisse nicht maßstabsgetreu der Mengenverhältnisse) soll die veränderte Dokumentation im Vergleich der Erfassung bis 2024 zur Erfassung ab 2026 veranschaulichen.

Bis 2024:

  • Abnahme der Fallzahl durch Wegfall des Einbezugs von Privat-Patientinnen und -Patienten, sowie zusätzlichen Ausschluss von Patientinnen und Patienten mit Mehrfachverletzungen und Versorgung bei Polytrauma
  • *Wundkomplikationen treten nach Erstimplantationen nur in ca. 2 % auf

Ab 2026:

 

Wer wird nicht ins QS-Verfahren einbezogen? 

Ausgeschlossen werden Patientinnen und Patienten mit Mehrfachverletzungen und Versorgung bei Polytrauma. Darüber hinaus werden im Verfahren QS KEP ab dem Erfassungsjahr 2026 nur noch gesetzlich-versicherte Patientinnen und Patienten ab einem Lebensalter von mindestens 18 Jahren betrachtet. Grund dafür ist, dass die Follow-up-Indikatoren des Verfahrens (bspw. allgemeine und spezifische Komplikationen und Sterblichkeit innerhalb von 90 Tagen) ab diesem Jahr auch Informationen aus den Sozialdaten bei den gesetzlichen Krankenkassen beinhalten. Diese Informationen können für privat versicherte Patientinnen und Patienten nicht genutzt werden.

Dokumentation im Krankenhaus: Infolge der Umstellung des Verfahrens QS KEP auf die Erfassung mittels Sozialdaten bei den Krankenkassen besteht ab dem Erfassungsjahr 2026 KEINE Pflicht zur Übermittlung eines QS-Dokumentationsbogens bei elektiven Knieendoprothesen-Erstimplantationen OHNE Komplikationen (gemeint sind kodierte OPS-Kodes mit Hinweis auf Wundkomplikationen).


Hinweise zum Datensatz:

Bei Erstimplantationen, die nur ausgelöst werden, falls eine mögliche erfassungspflichtige Wundkomplikation aus den kodierten OPS-Kodes abgeleitet wird, muss angegeben werden, ob spezielle Komplikationen im postoperativen Verlauf eingetreten sind:

  • revisionsbedürftige prolongierte Wundsekretion, Serom oder Gelenkerguss
  • behandlungsbedürftige Wunddehiszenz
  • behandlungsbedürftige sekundäre Nekrose der Wundränder
  • postoperative Wundinfektion

Bei Wechsel-Operationen (Wechsel von knochenverankerten Teilen der Prothese) muss bei einigen kodierten Diagnose angegeben werden, ob diese bei Aufnahme bereits vorlagen oder im stationären Aufenthalt erworben wurden und damit Komplikationen darstellen:

  • Schlaganfall
  • Infektion am Gelenk
  • Lungenembolie
  • Mechanische Komplikation
  • Akute Niereninsuffizienz
  • Pneumonie
  • Endoprothesen(sub)luxatio
  • Ruptur der Quadrizepssehne/Ligamentum patellae
  • Bein-/Beckenvenenthrombose

In einem weiteren Schreiben stellt das IQTIG Probleme bei der Erfassung spezieller Fallkonstellationen dar und gibt Empfehlungen zur Lösung. Diese werden auch begründet.
 

Die Linksammlung zu den Komponenten der Spezifikationen und den Rechenregeln hat das IQTIG unter https://iqtig.org/qs-verfahren/qs-kep/ veröffentlicht. Speziell finden sich hier:

  • prospektive Rechenregeln für das kommende Erfassungsjahr für
    • die Auffälligkeitskriterien zur Überprüfung der Dokumentationsqualität und Vollzähligkeit
    • die Qualitätsindikatoren
  • Musterdokumentationsbögen zur Veranschaulichung des Datensatzes
  • verbindliche Ausfüllhinweise zu den meisten Datensatzfeldern