Datenannahmestelle im Verfahren QS KEP
Gemäß DeQS-RL sind die Daten in Abhängigkeit von der Abrechnung der Leistungen an die jeweilige Datenannahmestelle zu übermitteln.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist das Verfahren 15 (Knieendoprothesenversorgung, QS KEP) ein sektorspezifisches Verfahren: Nur stationär erbrachte Eingriffe müssen von Krankenhäusern und Belegärzten dokumentiert werden.
Daten von stationär erbrachten dokumentationspflichtigen Eingriffen sind an die Datenannahmestelle der QiG BW zu liefern.
Belegärztlich durchgeführte Indexeingriffe werden dem Krankenhaus zugeordnet.