FAQ zum Verfahren QS KEP
Bei kniegelenksnahen Frakturen (z.B. Fraktur des proximalen Endes der Tibia oder distale Fraktur des Femurs als akut eingetretenes traumatisches Ereignis), die zur Implantation einer Knieendoprothese führen, handelt es sich weder um eine elektive Erstimplantation noch um einen Wechsel des Implantats. Da der Datensatz diese Indikation bisher jedoch nicht vorsieht, soll ein Minimaldatensatz (MDS) angelegt werden.
Wie kann die Komplikation dem zugrundliegenden Eingriff zugeordnet werden?
Wenn in einem QS-Datensatz mehrere Eingriffe (z.B. aufgrund von mehreren Hüftendoprothesen-Wechseln) und somit mehrere Prozedurbögen dokumentiert werden, kann durch die Beantwortung auf dem fallbezogenen Basisbogen kein direkter Operationsbezug hergestellt werden. Das IQTIG empfiehlt die Antwortoption „1 = postoperativ erworben“ im Teil des fallbezogenen Basisbogens auch, wenn die Luxation möglichweise in einem Fall die Indikation zum Wechsel-Eingriff darstellt. Damit ist sichergestellt, dass die aufgetretene Komplikation als solche korrekt erfasst wird. Die Erfassung von Indikationen ist nicht mehr Bestandteil des Verfahrens.
Wie soll bei dieser methodischen Inkonsistenz zwischen Ausfüllhinweis-Definition und Kodier-Datengrundlage die QS-Dokumentation erfolgen?
Im Datenfeld zur "Pneumonie" sind sämtliche Fälle zu dokumentieren, die einer Pneumonie-Behandlung bedürfen. Die KISS-Definition sind nicht mehr zu Grunde gelegt. Die notwendige Korrektur und Streichung des Ausfüllhinweises wird frühestens zur Spezifikation 2028 erfolgen können. Zwischenzeitlich: Alle behandelten, nosokomialen Pneumonien sind als Komplikationen des stationären Aufenthaltes mit dem Schlüsselwert "1= postoperativ erworben" zu dokumentieren - unabhängig von dem Erfüllungsgrad der KISS-Definition. Verläufe, die keine intra- oder postoperative Komplikation darstellen, sind mit "2- bei Aufnahme" zu dokumentieren. Für nicht bestätigte Verdachtsfälle sollte unabhängig von der tatsächlichen zeitlichen Einordnung ebenfalls hilfsweise der Schlüsselwert "2- bei Aufnahme" gewählt werden.
Da ICD-Kodes einer Verletzung häufig in der Ausschlussliste des QS-Filters enthalten sind, wird dieser Fall als Behandlungsfall einer Patientin / eines Patienten mit Polytrauma missinterpretiert und damit der Fall aus der Dokumentationsverpflichtung herausgenommen. Der Fall könnte als freiwilliger Zusatzfall dokumentiert werden.
nach der Wechsel-OP eingetretener Wundkomplikation (also mit kodierten auslösender OPS) wird die Erstimplantation plötzlich als dokumentationspflichtig gezählt. Wie ist zu dokumentieren?
Handelt es sich bei dem Wechsel um ein zweizeitiges Vorgehen (mit Kodierung der vorherigen Explantation 5-829.n), so wird die Erstimplantation NICHT als dokumentationspflichtig im Zählleistungsbereich IMP gezählt. Die fehlerhafte Zählung gemäß obiger Konstellation in der Fragestellung im Sinne einer „Über-Anforderung“ durch den QS-Filter findet bei einzeitigen Wechseln statt. Gemäß IQTIG muss dann die Dokumentation eines Teildatensatzes (Prozedur) zur elektiven Erstimplantation wegen vorhandener Plausibilitätsprüfungen erfolgen.
so wird plötzlich die Erstimplantation nicht als dokumentationspflichtig gezählt. Wie ist zu dokumentieren?
Handelt es sich bei dem Wechsel um ein zweizeitiges Vorgehen (mit Kodierung der vorherigen Explantation 5-829.n), so wird die Erstimplantation NICHT als dokumentationspflichtig im Zählleistungsbereich IMP gezählt, obwohl für ein zweizeitiges Vorgehen in der Regel auch eine Infektion nach einer Erstimplantation die Indikation darstellt.
Diese fehlerhafte „Nicht-Zählung“ gemäß obiger Konstellation in der Fragestellung im Sinne einer „Unter-Anforderung“ durch den QS-Filter findet lediglich bei zweizeitigen Wechseln statt. Gemäß IQTIG muss die Dokumentation eines Teildatensatzes (Prozedur) zur elektiven Erstimplantation wegen vorhandener Plausibilitätsprüfungen (harte Regel 16608) erfolgen. Im Auffälligkeitskriterium zur Vollzähligkeit ergibt sich dann eine Überdokumentation im Zählleistungsbereich IMP.
Gemäß Ausfüllhinweis (AFH) zum Datenfeld: „Wievielter knieendoprothetischer Eingriff während dieses Aufenthaltes?“ soll ein Ersteingriff ohne Dokumentationsauslösung nicht erfasst werden. (Text des AFH: „Hier ist anzugeben, um den wievielten operativen Eingriff es sich bei dem zu dokumentierenden Fall während desselben stationären Aufenthaltes des Patienten handelt. Es werden nur die Eingriffe gezählt, die gemäß QS-Filter des Verfahrens zur Knieendoprothesenversorgung dokumentationspflichtig sind.“). Allerdings soll nach Aussage des IQTIG dieser Hinweis unbeachtet bleiben, da das Feld automatisch befüllt werden darf. Das Datenfeld bildet in der Regel keine chronologische Reihenfolge ab. Vielmehr handelt es sich um eine technische ID, die die in diesem Abschnitt beschriebene eindeutige Zuordnung zum übergeordneten Basisbogen sicherstellt.