Erfassungsinstrumente und Rechenregeln im Verfahren QS DEK

Die Linksammlung des IQTIG zu den Spezifikationen und den Rechenregeln finden Sie:

Folgend finden Sie Hinweise der QiG BW für die Dokumentation im QS-Verfahren 11 (Dekubitusprophylaxe, QS DEK).

Relevante Änderungen in der Spezifikation 2024 finden Sie hier zusammengefasst:
Änderungen 2024 QS DEK

Relevante Änderungen in der Spezifikation 2023 finden Sie hier zusammengefasst:
Änderungen 2023 Dekubitusprophylaxe (DEK)

  • Fallbezogene Erstellung der Risikostatistik ab dem Erfassungsjahr 2019, d.h. für jeden Fall wird eine Zeile in der Risikostatistik erstellt.
  • Frist zur Abgabe der Risikostatistik: spätestens bis 15. März des der Datenerhebung nachfolgenden Jahres (einschließlich).
  • Soll- und Risikostatistik: Die Anzahl aller Fälle (FAELLE_GEPRUEFT_RS), die in der Risikostatistik zu berücksichtigen sind, ist in der Sollstatistik auszuweisen (Patienten ab 20 Jahren).
  • Die Risikostatistik ist verpflichtend und standortbezogen zu übermitteln. Dies gilt also auch für Einrichtungen, die keine den Auslösebedingungen des QS-Verfahrens Dekubitusprophylaxe (QS DEK) entsprechenden Fälle behandelt haben.
  • Weitere Informationen zur Soll- und Risikostatistik siehe auch https://www.qigbw.de/datenannahme/sollstatistik  und https://www.qigbw.de/datenannahme/risikostatistik.
  • Um eine spezifische Stadieneinteilung für Dekubitalulcera festzustellen und diesen von anderen Hautverletzungen abzugrenzen, sollte die Diagnosesicherung durch geschultes Personal erfolgen.
  • Plastische Deckung: Gemäß Ausfüllhinweise gilt für das Feld POA: „Wird ein Patient mit einem Dekubitus aufgenommen, der während des stationären Aufenthaltes plastisch gedeckt werden soll, so ist in diesem Datenfeld „ja“ zu dokumentieren.“ Für das Feld POD ist wie folgt zu dokumentieren: „Wurde während des stationären Aufenthaltes eine plastische Deckung des Dekubitus vorgenommen, sodass der Dekubitus bei Entlassung nicht mehr vorhanden ist, so ist in diesem Datenfeld „Nein“ zu dokumentieren.“
  • Umgang mit Überliegern im QS-Verfahren Dekubitusprophylaxe: Die Dokumentationspflicht gilt einschließlich Überliegerfälle aus dem Vorjahr (im Vorjahr aufgenommene und im aktuellen Jahr entlassene Patienten). Weitere Information siehe auch https://www.qigbw.de/datenannahme/ueberlieger.