Datenvalidierung nach QFR-RL/NICU

Gemäß §7 der QFR-RL sind Perinatalzentren verpflichtet, ihre Daten zur Ergebnisqualität in der Versorgung von Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht <1500g auf perinatalzentren.org veröffentlichen zu lassen. Jährlich werden daher die Mortalitätsdaten aus dem Leistungsbereich „Neonatologie“ der esQS auf ihre Vollständigkeit überprüft (§2 Abs. 4 Anlage 4 QFR-Richtlinie). Dies geschieht durch Abgleich mit den durch das InEK  übermittelten  Leistungsdaten gemäß §21 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntG), welche das IQTIG anfordert. Anhand des Grades der Übereinstimmung der Dokumentationen der Sterbefälle (Institutionskennzeichen des Krankenhauses,  Aufnahme- und Entlassungsdatum, Geschlecht, Aufnahme-/Geburtsgewicht) wird geprüft, welche Sterbefälle in beiden Datensätzen und welche nur in einem der beiden Datensätze dokumentiert sind. Zur Identifikation von übereinstimmenden Datensätzen wird das Anwendungsprogramm „Merge ToolBox“ genutzt. Das vollständige Ergebnis des Abgleiches wird in Form einer Tabelle zusammengestellt und den Krankenhäusern bis spätestens 30. September des Veröffentlichungsjahres zur Verfügung gestellt. Das Krankenhaus teilt dem IQTIG spätestens bis zum 31. Oktober des Veröffentlichungsjahres mit, ob das Ergebnis der Validierung aus seiner Sicht zutreffend ist. Die Krankenhäuser haben dabei die Möglichkeit, die zusätzlich identifizierten Sterbefälle zu kommentieren. Aus diesen Kommentaren sollte hervorgehen, weshalb der jeweilige Fall nicht in den QS- oder Abrechnungsdaten erscheint und ob eine QS-Pflicht bestand.

Stellen das Krankenhaus oder das IQTIG wegen Diskrepanzen zwischen Datensätzen weiteren Aufklärungsbedarf fest, sind die Abweichungen gemeinsam von der zuständigen auf Landesebene beauftragten Stelle (in Baden-Württemberg: QiG BW GmbH) und dem Krankenhaus zu klären. Die QiG BW nimmt hierzu gegen Ende des Jahres Kontakt mit den beim IQTIG hinterlegten Ansprechpartnern im Krankenhaus auf. Die Ergebnisse der gemeinsamen Aufklärung werden bis Ende Februar des Folgejahres an das IQTIG rückgemeldet. Für alle durch den Abgleich zusätzlich identifizierten Sterbefälle erfolgt im Rahmen des Abgleichs die nachträgliche Übermittlung der QS-Datensätze an das IQTIG.