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Datenvalididierung nach DeQS-RL

Das Datenvalidierungsverfahren nach der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) umfasst eine jährliche statistische Basisprüfung der übermittelten Daten der Krankenhäuser, der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bzw. Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte und Krankenkassen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und Plausibilität.

Die statistische Basisprüfung der von den Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern übermittelten Daten erfolgt anhand festgelegter Auffälligkeitskriterien, die durch das IQTIG entwickelt werden. Die prospektiven Rechenregeln und Referenzbereiche der Auffälligkeitskriterien werden zeitgleich mit den Rechenregeln und Referenzbereichen der Qualitätsindikatoren und Spezifikationen für das jeweilige Erfassungsjahr veröffentlicht. Die endgültigen Rechenregeln und Referenzbereiche der Auffälligkeitskriterien werden zum jeweils 31. Mai zusammen mit den endgültigen Rechenregeln und Referenzbereiche der Qualitätsindikatoren veröffentlicht.

Bei Auffälligkeiten in den Auffälligkeitskriterien empfiehlt ggf. die zuständige Fachkommission der LAG die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens (siehe „Vorgehen bei Auffälligkeiten“).

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird zeitnah weitere Regelungen und Methoden der Datenvalidierung festlegen, z.B. bzgl. Aktenabgleich vor Ort.