Datenvalidierung in den Landesverfahren

 

Für die Landesverfahren QS MRE und QS UNHS BW gibt es aktuell noch kein Datenvalidierungsverfahren.

 

Für das Landesverfahren Schlaganfall (80/1) wurde ein Datenvalidierungsverfahren entwickelt, das seit dem Verfahrensjahr 2016 angewandt wird.

Zum einen haben Qualitätssicherungsbeauftragte der baden-württembergischen Krankenhäuser im Sinne einer statistischen Basisprüfung ab der zweiten Jahreshälfte die Möglichkeit in unserem passwortgeschützten SD-Portal unter der Rubrik „Auswertungen“ in der html-Datei „Datenvalidierungsverfahren“ tagesaktuell bestimmte Auffälligkeitskriterien einzusehen.

Zum anderen werden nach einer zufälligen Stichprobenauswahl alle zwei Jahre vier Kliniken für einen Datenabgleich durch Mitarbeiter der QiG BW besucht. Dort werden die ebenfalls zufällig ausgewählten Patientenakten der festgelegten Prüffälle zur Zweiterhebung eingesehen und die Ergebnisse mit den zuvor vom Krankenhaus übermittelten Daten abgeglichen. Die Vorgangsnummern werden dem Krankenhaus vor dem Vorort-Termin mitgeteilt. Die entsprechende Patientendokumentation ist von den Krankenhäusern für die Zweiterfassung vollständig bereitzustellen. Der Datenabgleich beschränkt sich ausschließlich auf Aspekte der externen vergleichenden Qualitätssicherung. Das Ergebnis wird den Einrichtungen mitgeteilt und die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.