QS UNHS BW: Einwilligungsformular im neuen Design
Im Landesverfahren „Universelles Neugeborenen-Hörscreening“ (QS UNHS BW) dürfen nur bei Vorliegen der schriftlichen Einwilligung beider Eltern bzw. aller Sorgeberechtigten in die Datenverarbeitung die Datensätze aus dem Krankenhaus an die QiG BW exportiert werden. Im März 2025 hatte die QiG BW GmbH ein überarbeitetes DSGVO-konformes Einwilligungsformular veröffentlicht.
Aufgrund von Rückmeldungen zum Design des Formulars wurde dies umgestaltet und steht nun auf der Homepage der QiG BW zur Verfügung (u.a. im Downloadbereich). Des Weiteren kann das Einwilligungsformular in Papierform kostenlos bei der Trackingzentrale bestellt werden – z.B. über die Homepage der Trackingzentrale (Rubrik NHS Trackingzentrale BW / Materialanforderung).
Das im März 2025 veröffentlichte Formular (siehe News vom 19.03.2025), das in fünf weiteren Sprachen zur Verfügung steht (englisch, türkisch, französisch, russisch und arabisch) kann weiterhin verwendet werden.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Beckert (beckert@qigbw.de oder 0711-184278-09) zur Verfügung.
BP