QS UNHS BW: Neues Einwilligungsformular

Für das Qualitätssicherungsverfahren „Universelles Neugeborenen-Hörscreening“ (QS UNHS BW) wurde das Einwilligungsformular überarbeitet und steht nun auf der Homepage der QiG BW zur Verfügung. Bitte nutzen Sie ab sofort das überarbeitete DSGVO-konforme Formular.

Das landesspezifische Qualitätssicherungsverfahren „Universelles Neugeborenen-Hörscreening“ (QS UNHS BW) ist 2019 gestartet. Ziel ist, die qualifizierte Durchführung des Neugeborenen-Hörscreenings gemäß Richtlinie über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder- Richtlinie; §§ 47 - 57) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sicherzustellen. Das angeschlossene Tracking (Nachverfolgung von auffälligen und fehlenden Befunden durch Kontaktaufnahme mit den Eltern) durch die Trackingzentrale für das Neugeborenen-Hörscreening in Baden-Württemberg am Dietmar-Hopp-Stoffwechselzentrum des Universitätsklinikums Heidelberg ergänzt das Neugeborenen-Hörscreening und ermöglicht eine Optimierung der zeitnahen Abklärung und des frühen Therapiebeginns, falls eine frühkindliche Hörstörung vorliegt. Zusammen bilden die Trackingzentrale und die QiG BW GmbH die Neugeborenen-Hörscreeningzentrale Baden-Württemberg.

Aufgrund der Übermittlung personenbezogener Daten der Kinder und Sorgeberechtigten aus den Krankenhäusern an die QiG BW sowie einer möglichen Weiterleitung an die Trackingzentrale bestehen hohe Anforderungen an den Datenschutz. Technische und organisatorische Maßnahmen wurden verbessert und die Einverständniserklärung als Grundlage für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten überarbeitet. Gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Einwilligung beider Eltern bzw. aller Sorgeberechtigten in die Verarbeitung der Daten des Neugeborenen notwendig. Des Weiteren ist aufgrund der Verarbeitung von Daten der biologischen Mutter explizit die Einwilligung der biologischen Mutter in die Verarbeitung ihrer Daten erforderlich. Aufgrund dessen wurde das Einwilligungsformular angepasst und steht nun auf der Homepage der QiG BW zur Verfügung (u.a. im Downloadbereich). Im überarbeiteten Formular reicht die Unterschrift einer sorgeberechtigten Person, da die unterzeichnende Person versichert, dass der andere Elternteil in die Datenverarbeitung eingewilligt hat (z.B. mündlich).

Bitte nutzen Sie ab sofort zur Dokumentation der schriftlichen Einwilligung in die Datenverarbeitung das neue, DSGVO-konforme Formular (https://www.qigbw.de/service/veroeffentlichungen-downloads/downloads). Übersetzungen werden zeitnah online gestellt, die Geschäftsstelle wird darüber informieren. Bei Problemen mit dem Einwilligungsformular oder Fragen steht Ihnen Frau Beckert (beckert@qigbw.de oder 0711-184278-09) zur Verfügung. 

 

Ihre Rückmeldung ist uns zu Folgendem wichtig:

Zusammen mit Informationen zum Neugeborenen-Hörscreening, die von der Trackingzentrale zur Verfügung gestellt werden (https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/fachliche-zentren/dietmar-hopp-stoffwechselzentrum/willkommen/downloads), bildet das Einwilligungsformular die Grundlage für die Information bzw. Aufklärung der Eltern zur Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Dieses „Paket“ wird aktuell digital als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die Geschäftsstelle möchte den Einsatz in den Kliniken evaluieren, um ggf. das Angebot an den Bedarf anzupassen. Zur ersten Einschätzung sind Antworten auf folgende Fragen hilfreich:

  • Werden die Dokumente nur in digitaler Form genutzt?
  • Werden die Dokumente unverändert ausgedruckt und den Eltern ausgehändigt?
  • Werden Anpassungen an den Dokumenten vorgenommen in der Form, dass die Inhalte in krankenhauseigenes Design implementiert / umgewandelt werden, um dem Corporate Design zu entsprechen?

Um Antworten wird an beckert@qigbw.de möglichst mit dem Stichwort „Evaluation Info-Paket UNHS BW“ im Betreff gebeten (oder telefonisch unter 0711-184278-09). Gerne können weitere Informationen zum Einsatz im Krankenhaus gegeben werden.

Ferner wird am 29.04.2025 um 10 Uhr wieder ein Live-Webinar angeboten, u.a. um Fragen zum neuen Einwilligungsformular zu beantworten. Weitere Details inkl. Programm werden zeitnah zur Verfügung gestellt.

BP