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Neugeborenen-Hörscreening: Änderungen der Kinder-Richtlinie in Kraft

Nachdem der G-BA im Juni Änderungen der Kinder-Richtlinie bzgl. Neugeborenen-Hörscreening beschlossen hatte, ist der Beschluss am 20.08.2026 in Kraft getreten. Im Landesverfahren „Universelles Neugeborenen-Hörscreening“ (QS UNHS BW) können die Anpassungen erst 2028 vollumfänglich berücksichtigt werden.

Seit 2009 haben Neugeborene einen gesetzlichen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hörstörungen. Die Umsetzung inkl. der angestrebten Qualitätsparameter ist in der Richtlinie über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder- Richtlinie) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geregelt. Der G-BA hat im Juni seine Vorgaben für das Neugeborenen-Hörscreening angepasst – u.a. in Hinblick auf den Algorithmus der Testverfahren, die Anzahl von Testversuchen und die Modalitäten der Kontrolluntersuchung. Die Änderungen der Kinder-Richtlinie beruhen auf Erkenntnissen aus systematischen Evaluationen der derzeitigen Abläufe sowie auf aktuellen internationalen Empfehlungen und sind am 20.08.2026 in Kraft getreten.

Die wichtigsten Konkretisierungen bzw. Änderungen sind folgend aufgeführt:

  • Die Anzahl der Testversuche wird auf maximal 3 pro Ohr festgelegt. 
  • Bei auffälligem Testergebnis der Erstuntersuchung soll die Kontrolluntersuchung frühestens nach 5 Stunden erfolgen.
  • Die Kontrolluntersuchung soll mit derselben Methode erfolgen wie die Erstuntersuchung.

Des Weiteren wurden die Parameter für die Sammelstatistiken, die jährlich von den Leistungserbringern zu erstellen sind, geändert. Darüber hinaus wurde auch die Elterninformation des G-BA und die Dokumentation im Untersuchungsheft („Gelbes Heft“, Seite 9) angepasst. Ein Aufkleber kann im Bestellsystem des G-BA (https://druckerzeugnisse.g-ba.de/) geordert und damit die bisherige Seite 9 überklebt werden. Eine Neuauflage des Kinderuntersuchungsheftes mit Stand Juni 2026 erscheint in Kürze. Bis dahin wird die vorausgehende Auflage versandt.

Im baden-württembergischen Qualitätssicherungsverfahren „Universelles Neugeborenen-Hörscreening“ (QS UNHS BW) können die Änderungen aus verfahrenstechnischen Gründen erst 2028 vollumfänglich berücksichtigt werden. Voraussichtlich werden die monatlich aktualisierten Online-Auswertungen, die datenübermittelnden Krankenhäusern im passwort-geschützten QiG-Portal zur Verfügung stehen, ab September 2026 geringfügig angepasst. Über weitere Schritte wird frühestmöglich informiert.

Auch im nächsten Webinar zum Neugeborenen-Hörscreening, das Ende September geplant ist, wird über die Änderungen der Kinder-Richtlinie informiert. Das genaue Datum und das Programm werden zeitnah bekannt gegeben.

 

BP