Neonatologie: Dringende Empfehlung zur Vervollständigung der QS-Dokumentation
Wie bereits mehrfach per News sowie im Infoschreiben des IQTIGs von November 2025 informiert wurde, ist im Qualitätssicherungsverfahren Perinatalmedizin (QS PM) im QS-Bogen Neonatologie das Feld „Aufnahme ins Krankenhaus von“ in der aktuellen Spezifikation ein „Kann“-Feld und muss daher nicht zwingend zum Abschließen des Dokumentationsbogens ausgefüllt werden. Jedoch fließen die Angaben dieses Kann-Feldes in die Rechenregeln vieler Qualitätsindikatoren und Auffälligkeitskriterien ein und führen bei Angabe der Schlüssel 2 = „externer Kinderklinik“ oder 3 = „externer Klinik als Rückverlegung“ zum Ausschluss des Falles aus den entsprechenden Indikatoren. Bei fehlender Angabe wird der Fall in den betroffenen Indikatoren eingeschlossen.
Die Geschäftsstelle empfiehlt dringend, das Feld „Aufnahme ins Krankenhaus von“ auszufüllen – auch um die Vergleichbarkeit der (veröffentlichten) Ergebnisse zu gewährleisten. Aufgrund fehlender Angaben kam es in der Vergangenheit teils zu rechnerischen Auffälligkeiten mit daraus folgenden, unnötigen Stellungnahmeverfahren.
Das IQTIG ist über die Sachlage informiert und hat angekündigt, die Spezifikation für 2028 entsprechend anzupassen.
Bei Fragen steht Ihnen Herr Dr. Huber (huber@qigbw.de oder 0711-184278-10) zur Verfügung.
HM