Fachkommission QS MC (FK GYN)

Die DeQS-RL sieht vor, dass von der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Fachkommissionen eingerichtet werden. Die Mitglieder der Fachkommissionen und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter werden von der LAG für eine Laufzeit von vier Jahren benannt. Die Mitglieder der Fachkommission sind jeweils im aktuellen Geschäftsbericht der QiG BW veröffentlicht.

Gemäß § 14 der themenspezifischen Bestimmungen zu Verfahren 9 (Mammachirurgie, QS MC) der DeQS-RL sind als stimmberechtigte Mitglieder der Fachkommission Vertreterinnen oder Vertreter der Krankenhäuser sowie der Krankenkassen mit der Facharztbezeichnung Frauenheilkunde und Geburtshilfe zu benennen. Von diesen Vertreterinnen oder Vertretern sollte jeweils einer über die Bezeichnung „Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie“ verfügen. Darüber hinaus kann eine Fachärztin oder ein Facharzt für Pathologie von der LAG benannt werden. Vertreterinnen oder Vertreter des Deutschen Pflegerates und Patientenvertreterinnen oder Patientenvertreter erhalten ein Mitberatungsrecht.

Die Verfahren 9 und 10 (QS MC und QS GYN-OP) werden von einer Fachkommission betreut (FK Gynäkologie = FK GYN). Die Fachkommission übernimmt insbesondere die fachliche Bewertung der Auswertungen und der Ergebnisse des Stellungnahmeverfahrens sowie weitere Aufgaben bezüglich der Umsetzung von durch die LAG beschlossenen Qualitätssicherungsmaßnahmen.