Fachkommission QS CAP (FK CAP)
Die DeQS-RL sieht vor, dass von der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) für jedes QS-Verfahren eine Fachkommission eingerichtet wird. Die Mitglieder der Fachkommissionen und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter werden von der LAG für eine Laufzeit von vier Jahren benannt. Die Mitglieder der Fachkommission sind jeweils im aktuellen Geschäftsbericht der QiG BW veröffentlicht.
Gemäß § 14 der themenspezifischen Bestimmungen zu Verfahren 8 (Ambulant erworbene Pneumonie, QS CAP) der DeQS-RL sind als stimmberechtigte Mitglieder der Fachkommission drei Vertreterinnen oder Vertreter der Krankenhäuser sowie zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Krankenkassen mit der Facharztbezeichnung Innere Medizin zu benennen, wobei jeweils mindestens eine Vertreterin oder ein Vertreter der zugelassenen Krankenhäuser sowie der Krankenkassen die Bezeichnung Fachärztin oder Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie führen muss. Vertreterinnen oder Vertreter des Deutschen Pflegerates und Patientenvertreterinnen oder Patientenvertreter erhalten ein Mitberatungsrecht.
Die Fachkommission übernimmt insbesondere die fachliche Bewertung der Auswertungen und der Ergebnisse des Stellungnahmeverfahrens sowie weitere Aufgaben bezüglich der Umsetzung von durch die LAG beschlossenen Qualitätssicherungsmaßnahmen.